Förderprogramm: Stadt Bocholt - Förderprogramm Dachbegrünung


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen, im privaten Wohnbau auf dem gesamten Gebiet der Stadt Bocholt sowohl bei Neubauten als auch bei der Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver Begrünung.
  • Förderungsfähig bei Dachbegrünungen sind alle angemessenen Kosten für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, wobei eine Substratschicht von mindestens 8 cm Aufbaudicke gewährleistet sein muss.
  • Es werden ausschließlich extensive Dachbegrünungen mit mehrschichtigem Aufbau gefördert.
  • Das eingebaute Substrat muss neben mineralischen auch organische Komponenten enthalten.
  • Niederschlagswasser aus Dachbegrünungen ist der Versickerung zuzuführen, wenn die Bodenverhältnisse dies zulassen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen privater Wohngebäude in Bocholt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss für Dachbegrünungen beträgt 50 Prozent der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, maximal jedoch 25 Euro pro m².
  • Im Falle der Erbringung von Eigenleistungen werden nur die aus den Rechnungen hervorgehenden Materialkosten berücksichtigt. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Dach beträgt 5.000 Euro.
  • Eine geförderte Begrünung muss mindestens für fünf Jahre instand gehalten werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bocholt
FB 33
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
Telefon: 02871/953-3262
E-Mail-Adresse: Christoph.Deelmann@bocholt.de
Internet: www.bocholt.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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