Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau, die Sanierung oder der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Voraussetzung für das Darlehen ist:
- eine beantragte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder
- eine beantragte Förderung im Rahmen Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder
- eine beantragte Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF) oder
- ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle oder
- bei Neubau/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass der Neubau/Ersterwerb eines Wohngebäudes mindestens mit Effizienzhausniveau gemäß KFN/WEF-Förderung der KfW geplant ist oder
- bei Sanierung/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass die Sanierung/der Ersterwerb eines Wohngebäudes mindestens mit Effizienzhausniveau gemäß BEG-Förderung der KfW geplant ist oder
- bei Einzelmaßnahmen alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass die Einzelmaßnahme gemäß BEG-Förderung geplant ist.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: