Förderprogramm: Region Hannover - Dach-Solar-Richtlinie


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden der Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen sowie die damit einhergehende Ertüchtigung der Elektrik soweit gleichzeitig eine Dachdämmung bzw. Dämmung des obersten Gebäudeabschlusses über geheizten oder gekühlten Räumen erfolgt.
  • Das Gebäude, auf das die Photovoltaikanlage errichtet und das Dach gedämmt werden soll, muss sich im Eigentum des/der Antragstellenden befinden.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Institutionen in der Region Hannover sowie die regionsangehörigen Städte und Gemeinden mit ihrem kommunalen Gebäudebestand.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Photovoltaikanlagen
    • Förderfähig sind nur Flächen, die über das gesetzliche Mindestmaß mit Photovoltaik belegt werden. Hierfür beträgt die Förderung pro m² installierter Photovoltaikfläche 150 Euro, maximal aber 90 Prozent der tatsächlichen Kosten.
    • Zur Ermittlung des anzunehmenden gesetzlichen Mindestmaßes zieht die Region Hannover zunächst pauschal 35 Prozent von der zu sanierenden Dachfläche ab (bei Flachdächern 50 Prozent), die nicht mit Photovoltaik belegt werden kann (u.a. für Schornsteine, Dachfenster, Gauben, Firste, Ortgänge, Schneefanggitter, Oberlichter, Blitzschutzanlagen etc.). Von der verbleibenden Dachfläche sind 50 Prozent verpflichtend mit Photovoltaik zu belegen. Flächen, die über diesen Wert hinaus mit Photovoltaik belegt werden, sind förderfähig.
    • Zuwendungsfähig sind die investiven Ausgaben, welche zur Installation der Photovoltaikanlage notwendig sind sowie die Photovoltaikanlage selbst.
  • Dachdämmung
    • Es werden pro m² gedämmter Dachfläche 50 Euro gefördert, maximal bis zu 80 Prozent der ermittelten Photovoltaikförderung und bis zu 90 Prozent der tatsächlichen Kosten.
    • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Dämmung des Daches bzw. des obersten Gebäudeabschlusses, inkl. zugehöriger Planungsleistungen sowie Kosten für eine Baubegleitung zur Sicherstellung der qualitativen Umsetzung der Maßnahme.
  • Ertüchtigung der Elektrik
    • Für Wohngebäude werden maximal 90 Prozent und bis zu 1.000 Euro und für Nicht-Wohngebäude maximal 90 Prozent und bis zu 5.000 Euro der nachgewiesenen Ausgaben gefördert, soweit eine Ertüchtigung der Elektrik bzw. des Hausanschlusses aufgrund der Photovoltaikanlage notwendig ist und durchgeführt wird.
Die Förderhöchstgrenze liegt bei Wohngebäuden bei 50.000 Euro und bei Nicht-Wohngebäuden bei 200.000 Euro. Kumulierung: Die Dach-Solar-Richtlinie ist mit anderen Förderprogrammen, z.B. von der KfW oder dem BAFA, kombinierbar.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Klimaschutzleitstelle Region Hannover
Hildesheimer Straße 17
30169 Hannover
Telefon: 0511/616-21091
E-Mail-Adresse: klimaschutzleitstelle@region-hannover.de
Internet: www.klimaallianz-hannover.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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