Förderprogramm: Land Berlin - SolarPLUS


Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ist unterteilt in

  • SolarPLUS S: Förderungen für Solarprojekte für Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser)
    • Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit Stromspeichern
    • Denkmalgerechte PV-Anlagen
    • Zählerschränke
  • SolarPLUS L: Förderungen für Solarprojekte anderer Nutzungen (Gebäude für Gewerbe, Industrie, Wohl- fahrtspflege, Mehrfamilienhäuser etc.)
    • Gutachten, Studien, Konzepte
    • Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit Stromspeichern
    • Messplätze
    • Zusammenlegung von Netzanschlüssen
    • Denkmalgerechte PV-Anlagen
    • Fassaden-PV-Anlagen
    • Gründach-PV.
Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die in Berlin durchgeführt werden. Die Gebäude müssen ihren Standort in Berlin haben.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

SolarPLUS S Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Eigentümer*innen oder sonstige Verfügungsberechtigte (u.a. Erbengemeinschaften, Nießbraucher:innen), selbstgenutzter oder vermieteter Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser sind
  • Wohnungseigentümer*innen einer WEG in Mehrfamilienhäusern, wenn diesen ein Sondernutzungsrecht für einen Teil der Dachfläche per Teilungserklärung oder WEG-Beschluss eingeräumt wurde
  • Antragsberechtigte können Unternehmen, z.B. Hausverwaltungen, bevollmächtigen, den Antrag für sie zu stellen lassen.
SolarPLUS L Antragsberechtigt sind:
  • natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Gebäude sind, wie z. B. Eigentümer*innen (auch Wohnungseigentümergemeinschaften) von Mehrfamilienhäusern, Hausverwaltungen, Eigentümer*innen von Gewerbeeinheiten oder Industriegebäuden, Wohnungsbaugenossenschaften sowie -gesellschaften von Mietwohnungen, Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten- und Pflegeheime, Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer oder Dachteilflächen zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten
  • rechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

SolarPLUS S
  • Zählerschränke: Die Förderhöhe beträgt pauschal 750 Euro. Die Kosten für den Zählerschrank inklusive Installation müssen bei mindestens 1.160 Euro liegen. Nicht förderfähig sind Planungskosten, Kosten für den Elektroanschluss und Messprotokolle.
  • Stromspeicher-Förderung - Kauf eines Stromspeichers: Die Förderhöhe beträgt bis zu 4.750 Euro (abhängig von der Leistung der PV-Anlage, genaue Fördersätze siehe Förderrichtlinie).
  • Denkmalgerechte PV: Die Förderhöhe beträgt bis zu 5.700 Euro (abhängig von der Leistung der PV-Anlage, genaue Fördersätze siehe Förderrichtlinie).
SolarPLUS L
  • Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung:
    • Dachgutachten: maximale Förderhöhe 15.000 Euro, Kosten für die Erstellung des Gutachtens wie Statik, Eignung, ggf. Denkmalschutz
    • Machbarkeitsstudien für Photovoltaik-Projekte: maximale Förderhöhe 15.000 Euro, Umsetzbarkeit von PV-Projekten, wirtschaftliche und technische Machbarkeit, Betriebsmodelle, Risiken, Kostenschätzung, Erfolgsaussichten, denkmalgerechte Gestaltung
    • Förderung von Zähler- und Messkonzepten für PV-Anlagen: maximale Förderhöhe 15.000 Euro, Zählerkonzepte
  • Messplätze: maximale Förderhöhe 15.000 Euro, Kosten für Messplätze (z. B. Räume, Zählerschränke), Installationskosten
  • Zusammenlegen von Netzanschlüssen: maximale Förderhöhe 10.000 Euro, Zusammenlegen mehrerer Netzanschlüsse in einem neuen Netzanschluss
  • PV-Anlage mit Stromspeicher: maximale Förderhöhe 30.000 Euro, Installation einer Photovoltaikanlage mit einem Stromspeichersystem
  • Denkmalgerechte PV-Anlage: maximale Förderhöhe 30.000 Euro, denkmalgerechte Photovoltaikanlagen, z.B. Solardachziegel, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen
  • Fassaden-Photovoltaik: maximale Förderhöhe 30.000 Euro, Fassaden-PV-, die als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell oder gestalterisch integriert sind. Standard-Module, die an der Fassade befestigt werden, sind nicht förderfähig.
  • Gründach-Photovoltaik: maximale Förderhöhe 30.000 Euro, gleichzeitige Nutzung einer (Teil-)-Dachfläche für ein Gründach und eine PV-Anlage.
Kumulierung:
  • Die Förderung kann mit einer Förderung aus dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO“ kombiniert werden.
  • Eine Förderung von förderfähigen Kosten, die bereits aus anderen Förderprogrammen, z. B. Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wurden oder werden, ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Berlin
SolarPLUS
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-4480
E-Mail-Adresse: solarplus@ibb-business-team.de
Internet: www.energiespeicherplus.de

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