Förderprogramm: Stadtwerke Schwerin GmbH - Elektromobilität


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neukauf eines Pedelecs, E-Bikes oder eines elektrischen Lastenfahrrads.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen mit Wohn- bzw. Firmensitz im Netzgebiet Schwerin.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro.
  • Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen beträgt der Anschaffungszuschuss ebenfalls 150 Euro brutto.
  • Maximal ist die Förderung von zwei Fahrrädern pro Kunde möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Telefon: 0385/633-1427
E-Mail-Adresse: kundenservice@swsn.de
Internet: www.stadtwerke-schwerin.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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