Förderprogramm: Stadtwerke Remscheid GmbH - Elektrofahrräder


Was wird gefördert?

Gefördert werden Elektrofahrräder (auch „Pedelecs“ genannt).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der EWR, die 100 Prozent Ökostrom (EWR natur fix 24) beziehen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt für Elektrofahrräder 100 Euro. Pro Haushalt werden maximal zwei Elektrofahrräder gefördert.
  • Voraussetzung: Für die Dauer von zwei Jahren Stromkund*in bei der EWR bleiben und 100 Prozent Ökostrom (EWR natur fix 24) beziehen.
Kumulierung: Die Fördermittel sind kumulierbar mit anderen Förderprogrammen.

Kontakt zur Antragstelle:

EWR GmbH
Servicecenter
Alleestraße 72
42855 Remscheid

Kontakt zum Fördergeber:

EWR GmbH
Neuenkamper Straße 81 - 97
42855 Remscheid
Telefon: 02191/16-42 36
Fax: 02191/16-5201
E-Mail-Adresse: m.yesiloba@ewr-gmbh.de
Internet: www.ewr-remscheid.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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