Förderprogramm: Stadtwerke Marburg GmbH - Förderprogramm Elektromobilität


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden alle Elektrofahrräder (E-Bikes), Pedelecs und S-Pedelces (Speed-Pedal Electric Cycle) mit zusätzlichem Tretantrieb, die neu gekauft wurden und eine Motorleistung von maximal 500 Watt aufweisen.
  • Gefördert werden alle neuen Elektroroller, die über eine Straßenzulassung verfügen und über eine Nennleistung zwischen 1,0 und 20 KW verfügen.
  • Gefördert werden alle neuen Elektromotorräder, die über eine Straßenzulassung verfügen und über eine Nennleistung von mindestens 20 KW verfügen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Haushaltskund*innen der Stadtwerke Marburg GmbH mit einem SWMRStrom-Vertrag.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Anschaffung von einem Fahrrad wird mit einem Zuschuss 50 Euro gefördert.
  • Der Zuschuss für Elektroroller beträgt 100 Euro (maximal 10 Prozent).
  • Elektromotorräder werden mit 200 Euro (maximal 10 Prozent) bezuschusst.
  • Voraussetzung: Nach Inanspruchnahme der Förderung bleibt der zugrundegelegte SWMRStrom-Vertrag für mindestens zwei Jahre bestehen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Marburg GmbH
Kundenzentrum
Am Krekel 55
35039 Marburg
Telefon: 06421/205-505
Fax: 06421/205-233
E-Mail-Adresse: kundenzentrum@swmr.de
Internet: www.stadtwerke-marburg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines E-Bikes / E-Rollers

Übersicht über alle Förderprogramme
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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