Förderprogramm: Stadt Maintal - Klimaschutzförderrichtlinie


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen aus den Förderthemen Bauen und Wohnen, Strom, Ökologie und Nachhaltigkeit.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt im Rahmen der finanziellen Förderung sind Personen, die in Maintal mit Erstwohnsitz wohnhaft sind sowie Grundstückseigentümer*innen bzw. Inhaber*innen grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbauberechtigte o.ä.) in Maintal.

Beschreibung des Förderprogramms:

Förderthema Bauen, Wohnen und Energieeffizienz:
  • Energieberatung für Privatpersonen: Gebäude-Check, Heiz-Check, Solarwärme-Check, Detail-Check, Eignungs-Check Heizung. Gefördert werden die Beratungsleistungen in Höhe von 100 Prozent des Eigenanteils der jeweiligen Beratungsleistung bei der Verbraucherzentrale Hessen.
  • Energieberatung für Unternehmen, unternehmensähnliche Institutionen und Vereine: Gefördert werden Energieberatungsleistungen für Unternehmen, unternehmensähnliche Institutionen und Vereine. Die Förderhöhe entspricht dem Rechnungsbetrag, jedoch maximal 500 Euro.
  • Energieeffizienz in Unternehmen: Gefördert werden Maßnahmen, die zur Energieeffizienz in Unternehmen beitragen, wie Maßnahmen in den Bereichen Kühlung und Lüftung, Elektrogeräte, Beleuchtung, Elektrikerleistungen, Antragsbegleitung und -beratung zu externen Förderungen, etc. Die Förderhöhe entspricht 50 Prozent der Maßnahme, maximal jedoch 3.000 Euro.
  • Solarthermie: Gefördert wird – unabhängig vom bestehenden Heizsystem – der Einbau thermischer Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung. Die Förderhöhe entspricht 50 Prozent der Kosten, jedoch maximal 1.500 Euro pro Anlage.
  • Biomasseheizung: Gefördert wird der Einbau von zentralen Biomasseheizungen, die mit festen oder flüssigen nachwachsenden Rohstoffen (Holz o.Ä.) betrieben werden. Die Förderhöhe entspricht 1.000 Euro pro Anlage.
  • Wärmepumpe: Gefördert wird der Einbau von Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen. Die Förderhöhe entspricht 2.000 Euro pro Anlage.
  • Hydraulischer Abgleich: Gefördert wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei einer bestehenden Heizungsanlage nach Verfahren A oder B. Die Förderhöhe entspricht 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 500 Euro pro Durchführung.
  • Umwälzpumpe: Gefördert wird der Austausch einer Heizungsumwälzpumpe bzw. einer Umwälzpumpe zur Warmwasserzirkulation bei einer bestehenden Heizungsanlage durch eine neue Hocheffizienzpumpe. Die Förderhöhe entspricht 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 300 Euro pro Pumpe.
  • Hauseingangstüren: Gefördert wird der Austausch von Hauseingangstüren gegen, neue hochwärmegedämmte Hauseingangstüren. Die Förderhöhe entspricht 50 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal 600 Euro.
  • Rollladenkästen: Gefördert wird der Austausch von bestehenden Rollladenkästen durch neue hochwärmegedämmte Rollladenkästen und die nachträgliche Dämmung von bestehenden Rollladenkästen. Die Förderhöhe entspricht 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 150 Euro pro Rollladenkasten. Die maximale Förderung für Rollladenkästen beträgt 900 Euro.
Kumulierung: Der Zuschuss ist mit anderen Zuschüssen oder Zuwendungen anderer Träger grundsätzlich kombinierbar. Grundsätzlich besteht ein Prüfungsrecht der Stadt Maintal über die ordnungsgemäße Mittelverwendung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Maintal
Klosterhofstraße 4 - 6
63477 Maintal
Telefon: 06181/400-645
E-Mail-Adresse: klimaschutz@maintal.de
Internet: www.maintal.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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