Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH Immo Eigentum


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau oder Kauf von Immobilien in Schleswig-Holstein.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilie.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Je nach individuellem Bedarf können Darlehensbeträge zwischen 15.000 Euro und 200.000 Euro in Anspruch genommen werden.
  • Die Voraussetzung, um ein Aufstockungsdarlehen zu erhalten ist die Erreichung mindestens KfW Effizienzhaus Standard 40 oder mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt.
  • Auszahlung:
    • bei Neubau: 50 Prozent bei Baubeginn (oder Grundstückskauf) und 50 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus
    • bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
  • Es muss eine Eigenbeiteiligung von 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie gewährleistet werden.
  • Der Sollzinssatz ist fest für 10 oder 15 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt 1 Prozent oder 2 Prozent p.a. Zum Ende der Sollzinsbindung wird ein neuer Sollzinssatz oder die Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages vereinbart.
Kumulierung:
  • Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) in Anspruch genommen werden.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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