Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben (einzeln oder im funktionellen Zusammenhang) können gefördert werden:
- Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden, die aus Biomasse, geothermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wärme aus Abwasser versorgt werden, sowie damit in Verbindung stehende Übergabestationen und Wärmespeicher.
- Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung.
- Errichtung von thermischen Solaranlagen und von effizienten Wärmepumpenanlagen, sofern diese nicht zur Erfüllung der Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes dienen.
- Errichtung von Anlagen zur Verwertung von Abwärme.
- Einführung bzw. Ausstattung von Messtechnik zur Ermittlung und Auswertung von Energieverbräuchen für ausgewählte Sonderprojekte.
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: