Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Modernisierungen


Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle energetischen und den Wohnwert verbessernden Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeeinrichtungen. Beispielsweise können eine dickere Dämmung, neue Fenster oder neue Balkone und die damit verbundenen Folgemaßnahmen gefördert werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert wird im Rahmen einer Projektförderung die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, bezogen auf die Wohnfläche von Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
  • Zuschuss: bis zu 300 Euro/m² Wohnfläche „Basiszuschuss“ und zusätzlich bis zu 200 Euro/m² Wohnfläche für Nachhaltigkeit.
  • Zinsverbilligtes Darlehen: bis zu 100 Prozent für die weiteren förderfähigen Kosten.
Kumulierung: Die Förderung kann unter anderem kombiniert werden mit dem Bayerisches Holzbauförderprogramm (BayFHolz) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Kontakt zur Antragstelle:

örtlich zuständige Bewilligungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Niederbayern
Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Städte Augsburg, München und Nürnberg

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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