Förderprogramm: EnergieSüdwest AG - Erdgas-Blockheizkraftwerk
Was wird gefördert?
Gefördert werden Erdgas-Blockheizkraftwerke.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen der EnergieSüdwest.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt: Basisförderung bis 3 kWel 500 Euro, für jedes weitere angefangene installierte kWel 100 Euro, Förderhöchstbetrag 3.000 Euro.
- Voraussetzung: Erdgasliefervertrag über zwei Jahre
- Die Installationsarbeiten müssen durch ein Vertrags-Installationsunternehmen der EnergieSüdwest, das seine technische Qualifikation hinsichtlich Erdgas-Blockheizkraftwerken über ein Hersteller-Zertifikat nachweist, erfolgen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
EnergieSüdwest AG
Industriestraße 18
76829 Landau
Telefon: 06341/289-28843
E-Mail-Adresse: o.schneider@energie-suedwest.de
Internet: www.energie-suedwest.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung