Förderprogramm: Stadt Bad Homburg - Energiesparförderprogramm, Heizungssystem


Was wird gefördert?

  • Gefördert die Erneuerung von Heizungssystemen.
  • Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn gleichzeitig ein magnetischer Schlammfilter und eine Hocheffizienzpumpe eingebaut, der Hydraulische Abgleich durchgeführt und die Heizung sowie Warmwasser führenden Rohrleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen gemäß dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) isoliert werden. Außerdem darf keine Austauschpflicht nach GEG bestehen.
  • Eine gleichzeitige Förderung mit den Einzelförderungen Hydraulischer Abgleich und Einbau von Hocheffizienzpumpen ist nicht möglich.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Hydraulische Abgleich der Heizung, ohne geförderten Austausch der Heizanlage, durch einen Fachbetrieb wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro für Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten, gefördert. Jede weitere Wohneinheit wird zusätzlich mit 100 Euro gefördert.
  • Der Einbau von Hocheffizienzpumpen (Heizkreispumpen) wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro gefördert. Es können bis zu zwei Pumpen gefördert werden. Förderfähig sind nur Pumpen gemäß BAFA-Liste „Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A“.
  • Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe. Die Förderung beträgt pauschal 3.000 Euro. Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen. Förderfähig sind nur Wärmepumpen gemäß BAFA-Liste.
  • Der Einbau von Filteranlagen oder ähnliche technische Anlagen zur Emissionsminderung von Feststoffheizungen, die nachweislich eine Reduktion der Feinstaub-Emissionen von mindestens 30 Prozent erreichen, wird mit pauschal 1.000 Euro gefördert.
Kumulierung: Die Förderung ist mit anderen Zuschüssen oder Zuwendungen anderer Träger grundsätzlich kumulierbar. Die Förderung darf in keinem Fall mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme betragen – einschließlich der Förderung von dritter Seite. Ausgenommen hiervon ist die Erstattung der Kosten für den „Energie-Check“ der Verbraucherzentrale.

Kontakt zur Antragstelle:

Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Stadtplanung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Internet: www.bad-homburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Energieberatung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon: 06172/100 6143
Fax: 06172/100 6181
E-Mail-Adresse: energieberatung@bad-homburg.de
Internet: www.bad-homburg.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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