Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Zentrale Lüftungsanlagen im Neubau oder Bestandsbau
  • Dezentrale Lüftungsanlagen im Neubau und Bestandsbau.
Der Wirkungsgrad zentraler Anlagen muss mindestens 80 Prozent und dezentraler Anlagen mindestens 65 Prozent betragen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • zentrale Lüftungsanlage: Der Zuschuss beträgt 1.000 Euro pro Haus bzw. Wohneinheit im Neubau und 2.000 Euro pro Haus bzw. Wohneinheit im Bestandsbau.
  • dezentrale Lüftungsanlagen: Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro Gerät bzw. Gerätepaar und Wohnraum, maximal 1.000 Euro pro Wohneinheit im Neubau und Bestandsbau.
  • Die Anlagen dürfen nicht zur Erfüllung der Vorgaben des GebäudeEnergieGesetzes dienen.
  • Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmenbescheinigung nachzuweisen.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent der Gesamtförderquote zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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