Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz“, Energetische Sanierung von Gebäuden


Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • die energetische Sanierung von Dach und Fassade
  • der Austausch von Fenstern und Außentüren.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048), für die der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.
  • Gewerbetreibende als Eigentümer*innen von Gebäuden in Friedrichshafen mit einer Kubatur von weniger als 5.000 cbm, für die der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Mindestinvestition inkl. Lohnkosten und Abbruch-/Ausbaukosten muss 5.000 Euro betragen.
  • Die Maximalförderung pro Sanierung beträgt insgesamt 10.000 Euro.
  • Dachdämmung: U-Wert maximal 0,14 W/m²K. Der Fördersatz beträgt 25 Euro/m² gedämmte Dachfläche.
  • Fassadendämmung: U-Wert maximal 0,20 W/m²K. Der Fördersatz beträgt 25 Euro/m² gedämmte Außenwandfläche.
  • Austausch von Fenstern und Balkontüren: Uw-Wert maximal 0,90 W/m²K. Der Fördersatz beträgt 25 Euro/m² Fensterfläche zzgl. Rahmen.
Die geförderte Maßnahme muss durch eine Energieberatung empfohlen werden. Die Energieberatung muss im Antragsformular bescheinigt werden. Die Energieagentur Bodenseekreis bietet kostenfreie Erstberatungen für die Bürgerinnen und Bürger von Friedrichshafen an. Kumulierung: Der/die Antragstellende hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er/sie sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Friedrichshafen
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/2203-84641
E-Mail-Adresse: klimafoerderung@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de

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