Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Modernisierung von Miet-/Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum
Was wird gefördert?
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind (gerechnet ab Bezugsfertigstellung).
- Zuwendungsfähig sind bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die:
- den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken sowie
- Kohlendioxid-Emissionen reduzieren
- der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen
- dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen sowie
- der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen.
- Zuwendungsfähige Maßnahmen sind auch:
- der Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie
- die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: