Förderprogramm: KfW - Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)


Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Wohngebäuden und Wohneinheiten, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Folgende Stufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
  • Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
  • Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt "TMA"
    • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie
    • die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden.
  • Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt "TMA"
    • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie
    • die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden und
    • ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt.
  • Die Stufe Effizienzhaus 55 – Wohngebäude wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt "TMA EH55"
    • die Anforderungen an ein Effizenzhaus 55 erfüllt sowie
    • keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie eingesetzt werden und
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
  • Die Anforderungen bestätigen Ihre Expert*innen für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit.
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung (zum Beispiel durch Expertinnen und Experten für Energieeffizienz sowie Beraterinnen und Berater für Nachhaltigkeit).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • KFN Wohngebäude – private Selbstnutzung (Produktnummer 297)
    • Natürliche Personen (Privatpersonen), die das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheit selbst bewohnen.
  • KFN Wohngebäude (Produktnummer 298)
    • Natürliche Personen, die das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheit nicht selbst bewohnen (auch als Mitglied einer Wohneigentumsgemeinschaft)
    • Wohneigentumsgemeinschaften
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
    • Einzelunternehmen
    • Freiberuflich Tätige
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
    • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
    • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
    • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der maximale Kreditbetrag für Klimafreundliches Wohngebäude beträgt bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, für Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und für Effizienzhaus 55 – Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre
    • bis zu 25 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.
    • bis zu 35 Jahre bei höchstens fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten: Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden. Kumulierung:
  • Die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Die Inanspruchnahme mit einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
  • Die Inanspruchnahme mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dieselbe Maßnahme oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) sowie der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (KNN) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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