Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude – Kredit (261), KfW-Effizienzhaus 40, Tilgungszuschuss


Was wird gefördert?

Mit Nachweis des erreichten Effizienzhaus-Standards 40 wird ein Tilgungszuschuss und eine eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 24.000 Euro.
  • Die Zinsvergütung beträgt maximal 15 Prozent.
  • Bei Erreichen einer "Effizienzhaus EE"-Klasse erhöht sich der Zuschuss um zusätzliche fünf Prozentpunkte.
  • Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gut geschrieben. Eine Bar­aus­zahlung oder Über­weisung ist nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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