Förderung für den Fenstertausch:
KfW, BAFA & Steuerbonus

02.12.2025 Lesedauer: min Jens Hakenes

Wer einen Fenstertausch plant, sollte von Anfang an die Förderung mitdenken. Denn hier sind bis zu 45 Prozent Zuschuss zu haben – aber nur mit den passenden Voraussetzungen und der richtigen Reihenfolge. Erfahren Sie, wie viel Förderung Sie bekommen können, welche Vorgaben gelten und warum sich eine gute Planung lohnt.

Förderung für den Fenstertausch finden

Für den Fenstertausch ist die Liste der Fördermittel besonders lang. Finden Sie mit dem FördermittelCheck heraus, welche es in Ihrem Postleitzahlen-Bereich gibt.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • bis zu 45 Prozent Zuschuss bei vorherigem Antrag auf Förderung für Fenstertausch
  • nachträglich nur bis zu 20 Prozent
  • einige technische Vorgaben und Gefahr für Bauschäden durch Fenstertausch
  • Energieberatung mit Sanierungsfahrplan rechnet sich in vielen Fällen durch Förder-Bonus

Welche Förderungen für Fenstertausch in welchem Fall?

Förderung für den Fenstertausch gibt es vor allem in drei Formen:

  1. BAFA-Zuschuss: 15 bis 20 Prozent, maximal 12.000 Euro
  2. KfW-Kredit 261: bis zu 150.000 Euro, 5 bis 45 Prozent Tilgungszuschuss
  3. Steuerbonus: 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre, maximal 40.000 Euro

Dazu kommen weitere Förderungen für den Fenstertausch von Bund, Bundesländern und Kommunen sowie Energieversorgern. So gibt es etwa vom Bund einen Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss. Mit dem kostenlosen FördermittelCheck finden Sie alle Programme für Ihren Postleitzahlbereich.

Wer Fenster austauschen will und dafür eine Förderung sucht, kann die Auswahl von der jeweiligen persönlichen Situation abhängig machen. Denn die drei wichtigsten Förderungen bieten sich in jeweils unterschiedlichen Fällen an:

  1. Fenstertausch als einzelne Maßnahme: BAFA-Zuschuss
  2. Fenstertausch als Teil einer größeren Sanierung: KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss
  3. nachträgliche Förderung: Steuerbonus

Sinnvoller dürfte es aber in den meisten Fällen sein, alle drei Varianten zu prüfen und genau durchzurechnen. Denn der einfache Steuerbonus kann unter Umständen die größte Fördersumme für das Austauschen der Fenster bringen. Aber nur, wenn auch entsprechend viel Einkommensteuer gezahlt wird.

Was sind die Voraussetzungen für eine Fenstertausch-Förderung?

Für die Förderung eines Fenstertauschs gelten verschiedene Voraussetzungen:

  • Gebäude-Mindestalter von 5 Jahren
  • Fenster-Arten mit bestimmten U-Werten
  • Dämmwert von Außenwand/Dach besser als Dämmwert neuer Fenster
  • Lüftungskonzept zum Schutz vor Gebäudeschäden wie Schimmel

Deswegen ist es in den meisten Fällen ratsam, eine/n Energieberater*in einzubinden. Für den BAFA-Zuschuss und den KfW-Kredit ist das auch vorgeschrieben. Es muss aber nicht unbedingt eine umfangreiche Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan sein. Bei einigen Anbietern gibt es auch eine vergünstigte Energieberatung. In jedem Fall ist dafür ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent zu haben (für Fachplanung und Baubegleitung) – und mit Sanierungsfahrplan gibt es außerdem 5 Prozent mehr BAFA-Zuschuss.

Die wichtigste Voraussetzung für den BAFA-Zuschuss und den KfW-Kredit ist, dass beide vor Beginn des Fenstertauschs beantragt werden müssen. Das gilt auch für die meisten anderen Förderungen. Nur der Steuerbonus kann nachträglich genutzt werden!

1. Fenster mit bestimmtem U-Wert

Die wichtigste technische Voraussetzung für neue Fenster ist ein bestimmter maximaler U-Wert (Dämmwert) – je niedriger, desto weniger Wärme geht verloren:

  • Normale Fenster müssen einen U-Wert von 0,95 W/m2K (oder niedriger) haben.
  • Für Dachfenster ist ein U-Wert von 1,0 W/m2K vorgeschrieben.
  • Beim Erneuern alter Fenster, etwa durch Scheibentausch, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m2K.
  • Bei Baudenkmälern sind Fenster mit bis zu 1,6 W/m2K förderfähig.

Wichtig ist, dass es sich bei dem U-Wert um den des gesamten Fensters (Uw-Wert) handelt; nicht um den U-Wert des Glases (Ug-Wert). Achten Sie darauf, dass in Angeboten und Auftrag der Uw-Wert steht.

2. Dämmwerte Außenwand, Dach und neue Fenster

Werden Fenster ausgetauscht, muss die Dämmung der Außenwand und des Dachs dafür geeignet sein. Da sich Feuchtigkeit immer an den kältesten Stellen niederschlägt, besteht sonst die Gefahr, dass sich Tauwasser an den Wänden statt an den Fenstern bildet und so für Schäden sorgt. Um das zu vermeiden, muss der Dämmwert von Außenwand und Dach besser sein als der Dämmwert der neuen Fenster. Es kann also sein, dass für das Austauschen der Fenster auch eine zusätzliche Dämmung nötig ist.

Ein Mann hält einen Filter für seine Lüftungsanlage in der Hand. Im Hintergrund die schwarz-rote Anlage, isolierte Rohre und Kabel.

3. Lüftungskonzept

Alte Fenster lassen oft einen gewissen Luftaustausch zu. Neue Fenster dagegen sind wesentlich dichter. Deswegen muss nach einem Fenstertausch anders gelüftet werden als vorher. Das lässt sich manuell erledigen oder aber mit einer automatischen Lösung. In jedem Fall ist als Voraussetzung für die Förderung ein Lüftungskonzept zu erstellen.

Das sollten Sie sich nicht sparen: Energieberatung

Für den Steuerbonus ist eine Energieberatung nicht vorgeschrieben, aber beim Fenstertausch in jedem Fall empfehlenswert. Denn es gelten viele technische Voraussetzungen für die Förderung – auch für den Steuerbonus! Und: Es drohen teure Folgeschäden, wenn das neue Fenster nicht zur Dämmung passt.

Die gute Nachricht: Auch für die Energieberatung ist Förderung von bis zu 50 Prozent zu haben. Außerdem gibt es inzwischen günstige Angebote für die Beratung, speziell zum Austauschen der Fenster. So bieten Fenster-Hersteller vergünstigte Energieberatungen an. Bei bundesweit aktiven Beratungsunternehmen ist eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan schon für Preise ab 650 bis 1.350 Euro (nach Förderung) erhältlich. Das rechnet sich in vielen Fällen, wie Beispiele zeigen.

Wie hoch ist die Förderung für den Fenstertausch?

Je nach Programm liegt die maximale Fenstertausch-Förderung bei 15 bis 45 Prozent der Kosten:

  • Den Mindest-Zuschuss von 15 Prozent gibt es über das BAFA. Die höchste Fördersumme liegt in diesem Fall bei 12.000 Euro.
  • Den maximalen Zuschuss von 45 Prozent gibt es für das Tilgen eines KfW-Kredits. Hier liegt die Fördersumme bei höchstens 67.500 Euro.

BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahme

Für das Austauschen der Fenster als Einzelmaßnahme gibt es vom BAFA als Förderung einen Zuschuss von 15 bis 20 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Kosten sind dabei auf 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro gedeckelt. Die maximale Förderung gibt es nur mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

  • BAFA-Zuschuss für Fenstertausch ohne individuellen Sanierungsfahrplan: 15 Prozent auf höchstens 30.000 Euro – maximal 4.500 Euro
  • BAFA-Zuschuss für Fenstertausch mit individuellem Sanierungsfahrplan: 20 Prozent auf höchstens 60.000 Euro – maximal 12.000 Euro

Einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt es als zusätzliche, kostenpflichtige Leistung bei einer Energieberatung. Die Energieberatung selbst ist vorgeschrieben. Wie Beispiele zeigen, rechnen sich die zusätzlichen Kosten für einen Sanierungsfahrplan in den meisten Fällen. Denn die Differenz ist bei zwei von drei Beispielen größer als die zusätzlichen Kosten von etwa 350 bis 1.000 Euro (nach Förderung).

Beispiel: Werden bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 100 Quadratmetern Wohnfläche und Baujahr 1994 nur die Fenster ausgetauscht, ist mit Kosten von etwa 40.000 Euro zu rechnen:

  • Ohne Sanierungsfahrplan liegt der BAFA-Zuschuss bei 4.500 Euro.
  • Mit Sanierungsfahrplan sind es 8.000 Euro; also eine Differenz von 3.500 Euro.

Fenstertausch-Kosten und BAFA-Zuschuss

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Fenstertausch-Kosten und BAFA-Zuschuss in der Übersicht
Fenstertausch-Kosten
20.000 €
20.000 €
40.000 €
40.000 €
86.000 €
86.000 €
BAFA-Förderung
15 %
20 %
15 %
20 %
15 %
20 %
Zuschuss
3.000 €
4.000 €
4.500 €
8.000 €
4.500 €
12.000 €
Rest
17.000 €
16.000 €
35.500 €
32.000 €
81.500 €
74.000 €
Differenz mit iSFP
0
-1.000 €
0
-3.500 €
0
-7.500 €

Quellen: ModernisierungsCheck, eigene Berechnungen*

Steuerbonus

Mit dem Steuerbonus ist ebenfalls eine Förderung von 20 Prozent für das Austauschen der Fenster möglich – maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit (Wohnung oder Gebäude). Allerdings muss die Einkommenssteuer entsprechend hoch sein und der Rabatt wird über drei Jahre verteilt. Die technischen Anforderungen entsprechen denen für BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit. Sie sind von einem Fachbetrieb zu bestätigen.  

Energieberatung oder individueller Sanierungsfahrplan sind nicht nötig. Ein weiterer Vorteil: Der Steuerbonus wird erst nach dem Fenstertausch mit der Steuererklärung beantragt. Es ist also kein Antrag vor dem Fenstertausch zu stellen. Wie die Beispiele zeigen, ist der Steuerbonus von maximal 40.000 Euro eine lohnenswerte Alternative zur BAFA- und KfW-Förderung.

Fenstertausch-Kosten und Steuerbonus

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Fenstertausch-Kosten und Steuerbonus in der Übersicht
Fenstertausch-Kosten
20.000 €
40.000 €
86.000 €
Steuerbonus
20 %
20 %
20 %
Einkommenssteuer-Rabatt
4.000 €
8.000 €
17.200 €
Rest
16.000 €
32.000 €
68.000 €

Quellen: ModernisierungsCheck, eigene Berechnungen*

* Für die Beispiele haben wir folgende Kosten angenommen:

  • 20.000 Euro für den Fenstertausch in einer Wohnung
  • 40.000 Euro für den Fenstertausch in einem Einfamilienhaus
  • 86.000 Euro für Fenstertausch und Dämmung in einem Einfamilienhaus

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KfW-Kredit für Effizienzhaus

Für den Fenstertausch als Teil einer größeren Sanierung gibt es Fördermittel von der KfW. Wer durch das Sanieren einen Effizienzhaus-Standard erreicht, kann dafür einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss bekommen (KfW 261):

  • Zuschuss: 5 bis 45 Prozent
  • Kreditsumme: maximal 120.000 bis 150.000 Euro (je Wohneinheit)
  • effektiver Jahreszins: 2,29 bis 3,04 Prozent

Voraussetzung dafür ist, dass das Gebäude nach der energetischen Sanierung eine bestimmte energetische Stufe erreicht. So verbraucht zum Beispiel ein Effizienzhaus 40 nur 40 Prozent der Primärenergie eines GEG-Referenzgebäudes. Je niedriger der Energieverbrauch, desto höher der Tilgungszuschuss. Mit einer Erneuerbare-Energien-Heizung gibt es die höchste Kreditsumme.

Wie das unten stehende Beispiel zeigt, kann eine andere Förderung höher ausfallen als der KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für ein Effizienzhaus. Das hängt von den ausgewählten Maßnahmen ab. In diesem Fall sind neben Fenstertausch und Dämmung der Einbau von Wärmepumpe und Photovoltaik angenommen:

Fenstertausch- und Sanierungskosten und KfW-Kredit

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Fenstertausch- und Sanierungskosten und KfW-Kredit eine Berechnung
Kosten
110.500 €
Tilgungszuschuss KfW 261 (15%)
16.500 €
Förderkredit KfW 261
93.920 €
Zinssatz
2,80 %

Quellen: ModernisierungsCheck, eigene Berechnungen

Fenstertausch- und Sanierungskosten, BAFA-Zuschuss und Bank-Kredit

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Fenstertausch- und Sanierungskosten, BAFA-Zuschuss und Bank-Kredit im Überblick
Kosten
110.500 €
BAFA-Zuschuss
17.200 €
KfW-Zuschuss 458 Heizung
12.250 €
KfW-Zuschuss 458 Effizienz
1.230 €
Zuschüsse
30.680 €
Bankkredit
79.820 €
Zinssatz
3,50 %

Quellen: ModernisierungsCheck, eigene Berechnungen

Finden Sie heraus, wie viel das Austauschen der Fenster und andere Maßnahmen bringen – und welche Fördermittel dazu passen: mit dem kostenlosen ModernisierungsCheck.

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Fenstertausch-Förderung von Bundesländern, Kommunen und Versorgern

Nicht nur vom Bund gibt es Fördermittel für den Fenstertausch – und nicht nur die beschriebenen drei wichtigsten Programme. Auch Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten Zuschüsse und vergünstigte Kredite in unterschiedlichen Formen, wie Beispiele aus unserer langen Fördermittel-Liste zeigen:

  • Nordrhein-Westfalen: Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 30 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: Kredit mit Tilgungszuschuss von 25 Prozent
  • Braunschweig: Zuschuss von 25 Prozent der BAFA-Fördersumme
  • Göttingen: 15 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Wohnfläche
  • Mannheim: 10 Prozent Zuschuss
  • Stuttgart: bis zu 140 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche

Finden Sie heraus, welche Förderungen für den Fenstertausch es in Ihrem Postleitzahlen-Bereich gibt – mit dem kostenlosen FördermittelCheck!

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Wie beantrage ich Förderung für den Fenstertausch?

Für den BAFA-Zuschuss und den KfW-Kredit ist es besonders wichtig, dass Sie Schritt für Schritt vorgehen – und die Förderung vor dem Austauschen der Fenster beantragen:

  1. Energieberatung beauftragen: Die ist in beiden Fällen zwingend vorgeschrieben. Nur beim Steuerbonus ist sie nicht nötig für den Fenstertausch. Eine/n für die Förderung zugelassene/n Expert*in finden Sie in der Energieeffizienz-Experten-Liste. Klären Sie zu Beginn, ob ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll ist.
  2. Angebote einholen, prüfen und auswählen: Der/die Energieberater*in hilft Ihnen nicht nur mit einer Empfehlung passender Fenster. Er/sie kann auch das Prüfen von Angeboten übernehmen oder zumindest dabei unterstützen.
  3. Vertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen: Für den Förderantrag ist bereits ein Vertrag abzuschließen, aber mit aufschiebender Bedingung. Das heißt: Der Vertrag ist erst gültig, wenn die Zusage für die Förderung von BAFA oder KfW vorliegt.
  4. Antrag auf Förderung vor Fenstertausch stellen: Bevor die Arbeiten am Fenstertausch beginnen, ist der Antrag auf Förderung bei BAFA oder KfW zu stellen. Wer den Antrag erst danach stellt, wird die Förderung nicht erhalten. Dann bleibt nur noch der Steuerbonus (und/oder gegebenenfalls andere Fördermittel).

Förderung für den Fenstertausch gibt es auch, wenn nur Teile alter Fenster erneuert oder ausgetauscht werden: zum Beispiel die Fensterscheiben. Auch das Erneuern von Kastenfenstern aus Holz wird gefördert. Allerdings gelten in all diesen Fällen ebenfalls technische Vorgaben wie etwa ein zu erreichender Uw-Wert. Dazu kommt, dass nicht alle alten Fenster fürs Ertüchtigen geeignet sind. Soll zum Beispiel eine Dreifachverglasung eingebaut werden, muss der Rahmen ausreichend groß und stabil sein.

Neben den neuen Fenstern selbst sind andere Dinge förderfähig – auch verschiedene Formen des Sonnenschutzes. Putz- und Malerarbeiten, Rollläden und Fensterbänke werden ebenfalls gefördert. Auch Eigenleistungen sind beim Fenstertausch förderfähig – allerdings nur die Kosten für das Material.

Für die BAFA- und KfW-Förderung ist die Antragstellung nach Vorhabenbeginn ein typischer Fehler. Auch das fehlende Einbinden eines/einer Energieberater*in gehört dazu. Nicht zu vergessen ist, dass es für den Steuerbonus ebenfalls technische Vorgaben gibt – und dass bei einem Fenstertausch der Uw-Wert (für Glas und Rahmen), nicht der Ug-Wert (nur für das Glas) entscheidend ist.

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Jens Hakenes

Über den Autor

Jens Hakenes

Jens Hakenes ist seit 2010 unser freiberuflicher Experte für die Themen Heizkosten, Warmwasser, Stromkosten und Klimaschutz. In seinen Artikeln erfahren Sie zum Beispiel alles Wichtige über Fußbodenheizungen, serielle Sanierung oder den CO₂-Preis.

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