Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen


Was wird gefördert?

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die der Bildung selbst genutzten Wohnraums dienen. Hierzu gehören:

  • der Neubau und Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht angemessen ist
  • die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, in denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen werden soll.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen.
  • Ferner dürfen die nach § 8 Abs. 2 SHWoFG in Verbindung mit § 7 und § 8 SHWoFG-DVO festgelegten Einkommensgrenzen durch das Gesamteinkommen des Haushaltes nicht überschritten werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Grundförderung ist abhängig von der Lage der Immobilie (Präferenzgemeinden) und beträgt bis zu 100.000 Euro.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zusatzdarlehen möglich: Zusatzdarlehen bis zu 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte bzw. Zusatzdarlehen bis zu 15.000 Euro zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
  • Bei Neubauvorhaben muss der energetische Mindeststandard (EffizienhausSH 55) eingehalten werden. Es gelten keine Kostengrenzen.
  • Beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie ist die Kostengrenze von 2.500 Euro/m² Wohnfläche einzuhalten.
  • Die Konditionen sind abhängig vom Energiestandard des Gebäudes. Der feste Sollzinssatz ist für die Dauer von 20 Jahren festgeschrieben.
Kumulierung: Zinsverbilligte Kreditmittel der KfW können kumulativ eingesetzt werden, wobei die Gesamtfinanzierungssumme der Förderungen (incl. der erforderlichen Eigenbeteiligung) die Gesamtkosten nicht übersteigen darf.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

Vierwende-Community

Mit Expertentipps den passenden Fördertopf finden

BAFA, BEG, EBW, KfW. Sie müssen sich nicht alles merken. In unserer Online-Community VierWende erhalten Sie Unterstützung von anderen Sanierenden und unabhängigen Expert*innen. Profitieren Sie von:

• regelmäßigen Gruppen-Energieberatungen
• der Möglichkeit, Fragen direkt an die Referent*innen zu stellen
• Webinaren mit namhaften Herstellern

Melden Sie sich an und finden Sie heraus, wie Sie an staatliche Fördermittel kommen. Werbefrei und neutral!

Jetzt anmelden!
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"