Förderprogramm: Hessen - Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Investitionen in Mietwohngebäuden zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen nach dem KfW-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG, Programm-Nr. 261)“ und zwar nur diejenigen Maßnahmen, die dazu beitragen, im modernisierten Wohngebäude mindestens das Niveau des KfW- Effizienzhauses 85 zu erreichen.
- der Neubau und der Ersterwerb von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energie- Effizienzhauses nach dem KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN, Programm-Nr. 298)", welche mindestens das Niveau „Klimafreundliches Wohngebäude“ erreichen,
für die ein Darlehen aus den jeweiligen KfW-Programmen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt wird.
Beim Neubau von Mietwohnungen werden die KfW-Effizienzhausstandards Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG, sowie beim energieeffizienten Sanieren von Mietwohnungen die KfW-Effizienzhausstandards 40, 40 EE, 40 NH, 55, 55 EE, 55 NH, 70, 70 EE, 70 NH, 85, 85 EE und 85 NH sowie „Denkmal“, „Denkmal EE“ und „Denkmal NH“ (auch bei Gewährung der Bonusvarianten) gefördert. Passivhäuser werden auch weiterhin im Rahmen eines der o. g. KfW-Energieeffizienzhausstandards gefördert.
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