Förderprogramm: Stadt Ulm - Ulmer Energieförderprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Energieeinsparung im Wohnungsbau
  • Rationelle Energieanwendung
  • Nutzung regenerativer Energien
  • Demonstrationsvorhaben.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen, Mieter*innen von Gebäuden und Grundstücken, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nur Vorhaben im Stadtkreis Ulm sind förderfähig.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Energieeinsparung im Wohnungsbau
    • Nachwachsende Dämmstoffe: Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 Euro/m². Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 Euro je Gebäude.
    • Neubau Holzhaus: Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 € je m²/Bauteilfläche. Gefördert wird Vollholz oder Holzwerkstoffe in der Gebäudekonstruktion mit maximal 5.000 Euro je Gebäude.
  • Rationelle Energieanwendung
    • Umstellung Ölheizung auf regenerative Quellen, Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz: Der Zuschuss beträgt 2.000 Euro + 1.000 Solarthermiebonus (nicht bei einem Anschluss an ein Wärmenetz). Bei Mehrfamilienhäusern wird der Zuschuss je ersetzte Etagenheizung mit einer Deckelung bis 6.000 Euro gewährt.
    • Umstellung Gasheizung oder Elektrospeicherheizung auf regenerative Quellen, Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz: Der Zuschuss beträgt 1.500 Euro + 1.000 Solarthermiebonus (nicht bei einem Anschluss an ein Wärmenetz). Bei Mehrfamilienhäusern wird der Zuschuss je ersetzte Etagenheizung oder je von Elektrospeicheröfen umgerüstete Wohneinheit mit einer Deckelung bis 6.000 Euro gewährt.
  • Nutzung regenerativer Energien
    • Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen: Gefördert werden Prüfungen durch Fachfirmen von Anlagen, die älter als 20 Jahre sind mit einer Übernahme mit 50 Prozent bis zu 500 Euro.
    • Stecker-PV-Anlagen: Gefördert wird die Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (auch Balkon-PV und Mini-Solar genannt) bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt mit 50 Prozent, bis zu 150 Euro je Wohneinheit.
    • Mieterstrommodell: Der Zuschuss von 150 € je kWp wird nur auf Photovoltaikanlagen im Rahmen eines Mieterstrommodells gemäß dem EEG 2024 gewährt.
  • Demonstrationsvorhaben
    • Sonstige Anlagen, Klimaschutzprojekte, Maßnahmen und Kampagnen (Zuschusshöhe wird einzelfallabhängig festgesetzt).
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Förderprogramme des Landes oder des Bundes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Münchener Straße 2
89073 Ulm
Telefon: 0731/161-6999
Fax: 0731/161-1630
Internet: www.ulm.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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