Förderprogramm: Stadt Ulm - Ulmer Energieförderprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • Qualitätsssicherung: Baubegleitung durch Sachverständige im Gebäudebestand
  • Energieeinsparung im Wohnungsbau: Nachwachsende Dämmstoffe, Neubau Holzhaus
  • Rationelle Energieanwendung: Umstellung Öl- oder Gasheizung auf regenerative Quellen, Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz
  • Nutzung regenerativer Energien: Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) in Wohn- und Bürogebäuden, Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand, Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Mini-Solaranlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der Eigentümer*innen erforderlich. Vereine werden gesondert gefördert.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Baubegleitung: Der Zuschuss für eine Baubegleitung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro/Antragstellenden.
  • Nachwachsende Dämmstoffe: Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 Euro/m². Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 Euro je Gebäude.
  • Neubau Holzhaus: Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 € je m²/Bauteilfläche. Gefördert wird Vollholz oder Holzwerkstoffe in der Gebäudekonstruktion mit maximal 5.000 Euro je Gebäude.
  • Umstellung Ölheizung auf regenerative Quellen, Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz: Der Zuschuss beträgt 5.000 Euro + 1.000 Solarthermiebonus (nicht bei einem Anschluss an ein Wärmenetz). Bei Mehrfamilienhäusern wird der Zuschuss je ersetzte Etagenheizung mit einer Deckelung bis 15.000 Euro gewährt.
  • Umstellung Gasheizung oder Elektrospeicherheizung auf regenerative Quellen, Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz: Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro + 1.000 Solarthermiebonus (nicht bei einem Anschluss an ein Wärmenetz). Bei Mehrfamilienhäusern wird der Zuschuss je ersetzte Etagenheizung oder je von Elektrospeicheröfen umgerüstete Wohneinheit mit einer Deckelung bis 12.000 Euro gewährt.
  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) in Wohn- und Bürogebäuden: Gefördert wird die architektonische, bauphysikalische und konstruktive Einbindung von PV-Elementen in die Gebäudehülle. Der Zuschuss beträgt 400 Euro/kWp.
  • Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und als Parkplatzüberdachung: Gefördert werden Anlagen, die im baulichen Zusammenhang stehen mit 75 Euro/kWp bis maximal 100 kWp.
  • Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen: Gefördert werden Prüfungen durch Fachfirmen von Anlagen, die älter als 20 Jahre sind mit einer Übernahme mit 50 Prozent bis zu 500 Euro.
  • Stecker-PV-Anlagen: Gefördert wird die Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (auch Balkon-PV und Mini-Solar genannt) bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt mit 50 Prozent, bis zu 150 Euro je Wohneinheit.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Münchener Straße 2
89073 Ulm
Telefon: 0731/161-6999
Fax: 0731/161-1630
Internet: www.ulm.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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