Förderprogramm: Bremen - Förderprogramm Schwammstadt
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, um die ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern und sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Das Programm besteht aus vier Teilmodulen:
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Entsiegelung von Flächen
- Anlagen zur Regenwasser- und Grauwassernutzung.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*innen von Grundstücken und/oder Gebäuden im Land Bremen sind oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Modul - Dachbegrünung
- Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen mit extensiver oder intensiver Begrünung ab einer Größe von 10 m².
- Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen.
- Bei einer Höhe der durchwurzelbaren Schicht von mindestens 10 cm oder einem Spitzen-Abflussbeiwert Cs kleiner oder gleich 0,5 (mindestens 50 Prozent Regenrückhalt) werden bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 5.000 Euro gefördert. Die Förderhöhe pro m² begrünter Fläche beträgt maximal 45 Euro.
- Bei einer Höhe der durchwurzelbaren Schicht von mindestens 15 cm oder einem Spitzen-Abflussbeiwert Cs kleiner oder gleich 0,3 (mindestens 70 Prozent Regenrückhaltung) werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 6.000 Euro gefördert. Die Förderhöhe pro m² begrünter Fläche beträgt maximal 50 Euro.
- Wird bei einer durchwurzelbaren Schicht von mindestens 10 cm eine die Biodiversität fördernde Bepflanzung bzw. Gestaltung vorgesehen (mindestens eine vielfältige Bepflanzung mit Blühdauer über die gesamte Vegetationszeit, weitere Möglichkeiten: „Anhügelungen“ mit Substrat, Nistmöglichkeiten für Insekten, etc.), so erhöht sich die Förderung um 5 Euro pro m² begrünter Fläche. Dieser Bonus beträgt maximal 1.500 Euro je Förderung je Grundstück.
- Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.
- Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die maximal mögliche Gesamtförderung von 5.000 Euro respektive 6.000 Euro (jeweils ohne Förderbonus) darf nicht überschritten werden.
- Modul - Begrünung von Fassaden
- Gefördert wird die Neuanlage von Fassadenbegrünungen (boden- oder wandgebunden) bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Fassaden.
- Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, höchstens jedoch 5.000 Euro.
- Die Gesamtkosten der Begrünung müssen mindestens 250 Euro betragen.
- Wird die Fassadenbegrünung in Eigenleistung gebaut, sind lediglich Kosten für Materialien und Pflanzen förderfähig.
- Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die maximal mögliche Gesamtförderung von 5.000 Euro darf nicht überschritten werden.
- Modul - Entsiegelung von Flächen
- Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten (z.B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung). Gefördert werden Flächen ab 20 m².
- Gefördert werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, höchstens jedoch 5.000 Euro. Die Förderhöhe entsiegelter Fläche beträgt maximal 40 Euro pro m².
- Eigenleistungen bleiben bei der Förderung unberücksichtigt.
- Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die Gesamtförderung von 5.000 Euro darf nicht überschritten werden.
- Modul - Anlagen zur Nutzung von Regenwasser und Grauwasser
- Gefördert werden die Neuinstallation und Nachrüstung von Anlagen zur Nutzung von Regenwasser und Grauwasser aus der Körperreinigung in Wohn- und Gewerbegebäuden für die Zwecke der Toilettenspülung und/oder Gartenbewässerung.
- Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 5.000 Euro. Wird ein Regenwasserspeicher ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt, so werden bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten der Anlage, höchstens jedoch 1.500 Euro gefördert.
- Bei unvorhergesehenen Mehrkosten während der Bauphase kann eine Nachbewilligung schriftlich beantragt werden. Die Gesamtförderung von 5.000 Euro darf nicht überschritten werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Bremer Umwelt Beratung e. V.
Birkenstraße 47/48
28195 Bremen
Telefon: 0421/70 70 100
E-Mail-Adresse: info@bremer-umwelt-beratung.de
Internet: www.bremer-umwelt-beratung.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe