Förderprogramm: EVM Koblenz - Neuanlagenbonus Neubau


Was wird gefördert?

Gefördert wird im Neubau die Neuinstallation der Heizungsanlage (Erdgas-Brennwerttechnik, Wärmepumpe, Brauchwasserwärmepumpe oder Hybridheizung).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen der evm.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss einer umweltfreundliche Heizung zur Miete oder zum Kauf inklusive garantiertem Festpreis und Einbau beträgt bis zu 200 Euro.
  • Kund*innen, die sich für den Entdecker-Bonus registriert haben, bekommen noch 50 Euro zusätzlich.
  • Die Förderung ist bei einer Erdgas-Brennwertheizung und Wärmepumpe an einen aktiven evm-Erdgas- bzw. Wärmestrom-Sondertarif für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung, gebunden.
  • Für die Förderung einer Hybridheizung ist ein aktiver evm-Erdgas- und Wärmestrom-Sondertarif für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung erforderlich.
  • Werden mehrere neue Erdgas-Brennwertheizungen, Strom-Wärmepumpen oder Hybridheizungen im Objekt installiert, muss für jedes moderne Heizsystem ein separater Zähler und ein aktiver evm Erdgas bzw. Wärmestrom-Sondertarif bzw. bei Hybridheizung sowohl Erdgas- als auch Wärmestrom-Sondertarif des/der Antragsstellenden vorhanden sein.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Energieversorgung Mittelrhein AG
Ludwig-Erhard-Straße 8
56073 Koblenz
Telefon: 0261/402-11111
Fax: 0261/402-7561220
E-Mail-Adresse: info@evm.de
Internet: www.evm.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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