Förderprogramm: Stadt Marburg - Sonderförderprogramm Balkonkraftwerke


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Anschaffung einer Stecker-Photovoltaikanlage mit minimal 200 Watt und maximal 600 W Ausgangsleistung.
  • Förderfähig ist auch das erforderliche Montagematerial/Zubehör und ggf. Handwerker-/Montagekosten.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und Mieter*innen.
  • Antragsberechtigt sind auch Eigentümergemeinschaften und Wohnungsbaugesellschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert werden Anlagen von mindestens 200 Watt bis höchstens 600 Watt Ausgangsleistung.
  • Pro Watt Ausgangsleistung wird ein Zuschuss von 50 Cent gezahlt, maximal 50 Prozent der Anlagenkosten.
  • Stadtpassinhaber*innen erhalten pro Watt Ausgangsleistung einen Zuschuss von 85 Cent, maximal 85 Prozent der Anlagenkosten.
  • Die Anlagen müssen am Balkon, an der Fassade oder an anderer Stelle in der Nähe von Räumen so angebracht werden, dass sie unmittelbar in den Stromkreis eines Wohn- oder Gewerberaumes eingesteckt werden können.
  • Die Anlage ist mindestens zwei Jahre am installierten Ort oder von der/dem Antragsstellenden an einem anderen Ort im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg zu betreiben.
Kumulierung: Eine Kumulierung verschiedener Förderprogramme ist in der Regel ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Magistrat der Stadt Marburg
Amt / Bereich Fachdienst 69.3 - Klimaschutz
Markt 1
35037 Marburg
Frau Jennifer Bunk
Telefon: 06421/201-1421
Fax: 06421/201-981421
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@marburg-stadt.de
Internet: www.marburg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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