Förderprogramm: Niedersachsen - Klimaschutz und Energieeffizienz


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen
  • Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
  • Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude
  • kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
  • Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen
  • Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 70 Prozent gewährt.
  • Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt.
  • Fördervoraussetzungen sind u.a.
    • Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden.
    • Eine CO2-Einsparung im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweißlich erzielt (Expertise eines Sachverständigen).
    • Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert.
  • Vorhaben mit einer Förderung von weniger als 25.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert.
Kumulierung:
  • Eine Kumulierung mit Fördermitteln nach dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen (GRW) ist ausgeschlossen.
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

Vierwende-Community

Mit Expertentipps den passenden Fördertopf finden

BAFA, BEG, EBW, KfW. Sie müssen sich nicht alles merken. In unserer Online-Community VierWende erhalten Sie Unterstützung von anderen Sanierenden und unabhängigen Expert*innen. Profitieren Sie von:

• regelmäßigen Gruppen-Energieberatungen
• der Möglichkeit, Fragen direkt an die Referent*innen zu stellen
• Webinaren mit namhaften Herstellern

Melden Sie sich an und finden Sie heraus, wie Sie an staatliche Fördermittel kommen. Werbefrei und neutral!

Jetzt anmelden!
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"