Förderprogramm: Gemeinde Steinhagen - Förderprogramm Klimaschutz


Was wird gefördert?

Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Mobilität, Nachhaltigkeit, Bauen und Sanieren sowie Klimafolgenanpassung und Biodiversität.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle volljährigen Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Steinhagen sowie Eigentümer*innen von Immobilien in Steinhagen gestellt werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Maßnahmen werden gefördert:
  • Kleinanlagen / Stecker-Solar-Geräte / Balkonkraftwerk: pauschal 100 Euro
  • Dach- oder Fassadenphotovoltaikanlagen: 100 Euro/kWp, maximal 500 Euro pro Objekt
  • Bedarfsgerechte Speichertechnik: pauschal 500 Euro
  • Solarthermie zur Heizungsunterstützung: 20 Prozent, maximal 500 Euro
  • E-Roller: 500 Euro pro Fahrzeug
  • E-Bike / Pedelec: 250 Euro pro Fahrzeug
  • Lastenrad mit oder ohne Elektroantrieb: 500 Euro pro Fahrzeug
  • Wallbox: 250 Euro
  • Fassaden- oder Dachbegrünung: 10 Euro/m², maximal 1.000 Euro.
  • Es gilt ein Förderhöchstbetrag von maximal 3.000 Euro pro Jahr pro Haushalt.
Förderbereich Bauen und Sanieren: Die Förderung ist aktuell ausgesetzt, weil Bundes- und Landesmittel für die Sanierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung stehen und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Kumulierung: Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Steinhagen
Umwelt- und Klimaschutzmanagement
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Telefon: 05204/997-233
E-Mail-Adresse: umwelt@steinhagen.de
Internet: www.steinhagen.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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