Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Begrünung
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle freiwilligen Maßnahmen, die der gärtnerischen Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Entsiegelung von Flächen dienen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Maßnahmen müssen zu einem Gebäude mit mindestens vier Wohneinheiten gehören. Die Höfe und begehbaren Dächer müssen mindestens vier Wohneinheiten zur Nutzung zur Verfügung stehen.
- Extensive Begrünung kann auf allen Dächern gefördert werden, sofern die Maßnahme freiwillig ist und keine Auflage aus der Freiflächengestaltungssatzung darstellt. Sanierungen von bereits begrünten Dächern können gefördert werden, wenn das Gebäude vor 1996 erstellt wurde. Die Substratdicke muss mindestens 8 cm betragen.
- An Gewerbebauten können Entsiegelungsmaßnahmen, Begrünungen von Fassaden und Dächern, Baumpflanzungen und naturnahe Gestaltung von Freiflächen gefördert werden.
- Privatpersonen (Hausgemeinschaften, Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften) und Genossenschaften werden vorrangig vor anderen juristischen Personen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften etc.) gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: