Förderprogramm: Stadt Langenfeld - Förderprogramm Dachbegrünung


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen sowie die Begrünung von Gebäudewänden und Fassaden im Wohn- und Gewerbebau auf dem gesamten Gebiet der Stadt Langenfeld sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.
  • Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, maximal jedoch 15 Euro/m² Nettovegetationsfläche für extensive Dachbegrünung und Fassadenbegrünung sowie 30 Euro/m² Nettovegetationsfläche für intensive Dachbegrünung.
  • Dachbegrünungen jeweils inkl. Rand-, bzw. Abschlussbereiche wie Kiesumrandungen, bis zu einem Anteil von maximal 10 Prozent der Nettovegetationsfläche.
  • Im Falle der Erbringung von Eigenleistungen werden nur die aus den Rechnungen hervorgehenden Materialkosten berücksichtigt.
  • Der maximale Gesamtförderbetrag pro Maßnahme beträgt 3.000 Euro.
Kumulierung: Das Förderprogramm ist nicht mit anderen Förderprogrammen zu Dach-, Wand-, oder Fassadenbegrünung kumulierbar.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Langenfeld Rhld
Referat 530, Klimaschutz-Team
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/794-0
E-Mail-Adresse: info@langenfeld.de
Internet: www.langenfeld.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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