Förderprogramm: Stadt Soest - Förderung energetischen Sanierung und Heizungstausch


Was wird gefördert?

Gefördert wird die energetischen Sanierung von Gebäuden und der Heizungsaustausch. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Heizungsaustausch: Biomasseanlage (Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel) oder Wärmepumpe. Die technischen Mindestanforderungen müssen der BAFA-Förderung entsprechen.
  • Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke
  • Außenwanddämmung / Innendämmung
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von privaten Wohngebäuden im Stadtgebiet Soest (einschließlich der Ortsteile). Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein rechtskräftiger Beschluss der Gemeinschaft vorzulegen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Heizungstausch - pauschal 1.000 Euro
  • Dämmung Dach - 15 Prozent, maximal 2.000 Euro
  • Dämmung oberster Geschossdecke - 15 Prozent, maximal 1.000 Euro
  • Einblasdämmung der Außenwände - 15 Prozent, maximal 1.000 Euro
  • Innendämmung denkmalgeschützter Gebäude - 15 Prozent, maximal 2.000 Euro
  • Dämmung Kellerdecke - 15 Prozent, maximal 1.000 Euro
  • Austausch einfachverglaster Fenster oder Glasbausteine - 15 Prozent, max. 1.000 Euro
Kumulierung: Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, sofern es diese Förderprogramme ermöglichen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Soest
Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung, Geschäftsstelle Klimaschutz
Windmühlenweg 21
59494 Soest
E-Mail-Adresse: sanierung@soest.de
Internet: www.soest.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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