Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Detailberatung


Was wird gefördert?

Die Förderung beinhaltet:

  • Eine erweiterte individuelle Beratung zu Ihrem Gebäude, Förderprogrammen und Kostenaufstellungen
  • Eine Heizlastberechnung zur Feststellung, wie viel Wärme in jedem einzelnen Raum benötigt und bereitgestellt werden kann
  • Eine Berechnung des hydraulischen Abgleichs, um die Heizung optimal auf die einzelnen Räume einzustellen sowie
  • Ein Schallgutachten, um zu gewährleisten, dass der Standort der Wärmepumpe zu keiner Lärmbelästigung bei Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Ihnen selbst führt.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden :

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (z.B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
in ihrer Eigenschaft als Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen oder Pächter*innen der Wohnung/des Gebäudes und Betreibende (z.B. Contractoren), sofern der/die Wohnungs-/Gebäudeeigentümer*in zustimmt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Detailberatung ist nur förderfähig, wenn diese vom EBZ (oder im Auftrag des EBZ von einem Partner aus deren Netzwerk) durchgeführt wird.
  • Bei der Kontaktaufnahme mit dem EBZ nachgewiesen werden, dass für das Gebäude bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder ein Effizienzhaus‐Nachweis vorliegt oder dessen Erstellung bereits beauftragt wurde.
  • Der Zuschuss für alle förderfähigen Leistungen beträgt 100 Prozent der abgerechneten Gesamtkosten (netto) bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro (netto) je Gebäude.
  • Es kann je Zuwendungsempfänger maximal für zwei Gebäude pro Jahr eine Förderung beantragt werden.
  • Es kann je Gebäude maximal alle zehn Jahre eine Förderung beantragt werden.
Kumulierung:
  • Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
  • Wird ebenfalls eine Förderung beim Bund oder Land beantragt, muss dies der Bewilligungsstelle mitgeteilt werden. Dies kann dazu führen, dass die städtischen Zuschüsse reduziert werden, da Bundes- und Landesförderprogramme in einigen Fällen eine Grenze für eine kumulierte Gesamtförderung vorschreiben. Zudem kann die Gesamtförderquote von 100 Prozent nicht überschritten werden.
  • Des Weiteren ist die Förderung mit allen städtischen Förderprogrammen kombinierbar, wenn es zu keiner Förderung des gleichen Fördertatbestands kommt

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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