Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Stuttgarter Heizungsprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert werden in Bestandsgebäuden die Installation von Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie‐Anlagen, der Anschluss an ein klimaneutrales Wärmenetz sowie unterstützende Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von Fußbodenheizungen, der Ausbau von Öltanks oder die Zentralisierung von Etagenheizungen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (z. B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Elektrische Wärmepumpen: Der Fördersatz beträgt einheitlich 15 Prozent der Investitionskosten für Planung, Anschaffung, Montage und Installation der Wärmepumpe(n). Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 Euro.
  • Wärmenetzanschluss: Der Fördersatz beträgt einheitlich 20 Prozent der Investitionskosten für Planung, Anschaffung, Montage und Installation für Wärmeübergabestation, Rohrnetze auf dem Grundstück des mit Wärme zu versorgenden Gebäudes und stille Anschlüsse. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.
  • Pelletheizungen: Der Fördersatz beträgt einheitlich 10 Prozent der Investitionskosten für Planung, Anschaffung, Montage und Installation der Pelletheizung. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro.
  • Thermische Solaranlagen: Die Höhe der Förderung bei thermischen Solaranlagen richtet sich nach dem jährlichen Kollektorertrag und der Anzahl der installierten Kollektoren. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.
  • Unterstützungsmaßnahmen:
    • Die Höhe der Förderung zur Anpassung der Wärmeverteilung und der Heizflächen beträgt 500 Euro je abgetrenntem, beheiztem Raum. Fördervoraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro.
    • Die Höhe der Förderung zur Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung beträgt 200 Euro / kW der Gebäudeheizlast. Fördervoraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro.
    • Die Höhe der Förderung zum Ausbau und zur Entsorgung eines bestehenden Öltanks beträgt 500 Euro je Tank. Hier beträgt die maximale Fördersumme 2.000 Euro.
Kumulierung:
  • Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen. Wird ebenfalls eine Förderung beim Bund oder Land beantragt, muss dies der Bewilligungsstelle mitgeteilt werden. Dies kann dazu führen, dass die städtischen Zuschüsse reduziert werden, da Bundes- und Landesförderprogramme in einigen Fällen eine Grenze für eine kumulierte Gesamtförderung vorschreiben.
  • Des Weiteren ist die Förderung mit allen städtischen Förderrichtlinien kombinierbar, wenn es zu keiner Doppelförderung des gleichen Fördertatbestands kommt. Eine Förderung des identischen Fördertatbestands ist lediglich in Kombination mit Förderungen für Vereine im Rahmen der Sportförderrichtlinie zulässig. Fördermittel zur energetischen Gebäudemodernisierung in Sanierungsgebieten sind vorrangig zu verwenden.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Abteilung Energie
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
E-Mail-Adresse: heizungsprogramm@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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