Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- dazugehörige Kommunikationssysteme
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente.
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: