Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Photovoltaikanlagen


Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher von 2 bis 30 kWp Modulleistung, wenn diese im Stadtgebiet Neuburg installiert werden. Der Stromspeicher muss gemäß Herstellerangabe eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 4 kWh aufweisen.
  • Gefördert werden fest installierte, steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik-Balkonanlagen) bis 800 Watt Wechselrichterleistung bestehend aus Modulen, Wechselrichter, Verkabelung und Stecker.
  • Förderfähig sind von der Stadt Neuburg an der Donau anerkannte Bürgersolarkraftwerke, die sich im Stadtgebiet befinden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Der/die Antragstellende ist der Eigentümer*in des Gebäudes.
  • Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.
  • Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher: Der Förderbetrag beträgt 50 Euro je kWp Modulleistung (Gesamtförderbetrag maximal 400 Euro). Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit dem Erwerb eines Elektro-Autos eine Photovoltaikanlage von mindestens 2 kWp Modulleistung auf dem eigenen Gebäude errichtet wird.
  • Photovoltaik-Balkonanlagen: Der Zuschuss beträgt 70 Euro.
  • Bürgersolarkraftwerke: Der Förderbetrag beträgt 300 Euro.
Kumulierung:
  • Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher ist nicht mit dem Kombinationsbonus Elektroauto und Photovoltaik und nicht mit der Förderung von Bürgersolarkraftwerken kumulierbar.
  • Die Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen ist nicht mit der Förderung Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher und Förderung Kombinationsbonus bei gleichzeitigem Erwerb eines Elektro-Autos und Errichtung einer Photovoltaikanlage kumulierbar.
  • Die Förderung der Beteiligung am Bürgersolarkraftwerk ist nicht mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher oder mit dem Kombinationsbonus Elektro-Auto kumulierbar.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-2 19
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-3 29
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher | Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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