Förderprogramm: Baden-Württemberg - Kombi-Darlehen Wohnen


Was wird gefördert?

Mit dem Kombi-Darlehen Wohnen lassen sich folgende Vorhaben finanzieren:

  • Neubau eines Eigenheims
  • Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, auch anschließend mit Modernisierung, Sanierung oder Umbau
  • Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
  • Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder Sanierung eines Wohngebäudes).
Förderfähig sind folgende Kosten:
  • Kosten für das Grundstück (inklusive Nebenkosten)
  • Baukosten und Baunebenkosten
  • Kosten für Außenanlagen
  • Kaufpreis für die Immobilie (inklusive Nebenkosten)
  • Kosten für Modernisierung, Umbau oder (energetische) Sanierung
  • Kosten für die Installation einer PV-Anlage und eines Speichers.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. Der/die Antragstellende muss seinen/ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Fördervoraussetzung: Für das Vorhaben erhalten Sie mindestens in einem der Programme eine Förderung (so genannte Basisförderung): Wohnen mit Kind (L‑Bank), Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik (L-Bank), Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW oder BAFA), Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW), Wohneigentum für Familien (KfW).
  • Die Kredithöhe beträgt ab 5.000 bis in der Regel 200.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Kreditlaufzeit von 10, 20, 30 oder 35 Jahren.
  • Tilgungsfrei sind 1 bis 5 Anlaufjahre.
  • Die Sollzinsbindung beträgt 10 Jahre.
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
  • Bei Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie sind die Regelungen der BEG-Förderung zu Kumulierungsverbot und Kombination mit anderen Förderprogrammen zu beachten. Die BEG-Förderung erlaubt eine Förderquote von maximal 60 Prozent bezogen auf die förderfähigen Kosten. Eine weitere Landesförderung für das gleiche Vorhaben ist nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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