Förderprogramm: Stadt Limburg - Förderprogramm Elektromobilität 'Limburg elektrisiert'


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Lastenräder mit und ohne E-Antrieb
  • Fahrradanhänger
  • Fahrradgaragen
  • L1e bis L4e (2- und 3- rädrige Leichtfahrzeuge)
  • L5e bis L7e (3- und 4- rädrige Leichtfahrzeuge)
  • Gebrauchtfahrzeuge M1 und N1
  • Ladeinfrastruktur.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt für Fahrzeuge und Fahrradanhänger sind
    • Gewerbebetriebe und Unternehmen sowie freiberuflich tätige Personen mit Sitz oder Nieerlassung im Stadtgebiet Limburg a. d. Lahn
    • Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Limburg a. d. Lahn
    • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Limburg a. d. Lahn
  • Antragsberechtigt für Ladeinfrastruktur sind
    • Natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
    • Gewerbetreibende unabhängig von der Rechtsform sowie freiberuflich tätige Personen
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Antragsberechtigt für Fahrradgaragen sind
    • Privatpersonen, die Eigentümer eines 1- oder 2-Familienhauses im Bestand, bei dem die geförderte Fahrradgarage errichtet werden soll, im Stadtgebiet Limburg a. d. Lahn sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderhöhe liegt bei bis zu 25 Prozent der Nettokosten.
  • Für die verschiedenen Komponeten gibt es maximale Förderhöhen zwischen 500 und 1.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Ökobonus.
  • Private und gewerbliche Fahrzeuge können gefördert werden.
Kumulierung:
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für das geplante Vorhaben noch keine Förderung nach anderen Zuschuss-Programmen des Bundes bzw. des Landes Hessen beantragt bzw. erhalten worden sein darf und auch in Zukunft kein weiterer Antrag auf öffentliche Förderung gestellt werden darf.
  • Das geplante Vorhaben kann nur einmal aus Mitteln der Kreisstadt Limburg gefördert werden, eine weitere Förderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Büro 1. Stadtrat
Werner-Senger-Straße 10
65549 Limburg
Telefon: 06431/203-261
E-Mail-Adresse: alexandra.haller@stadt.limburg.de
Internet: www.limburg.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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