Förderprogramm: EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH - Elektromobilität


Was wird gefördert?

Gefördert werden der Kauf eines reinen E-Fahrzeuges/Leichtfahrzeuges (E-Auto), der Kauf einer Wallbox, der Kauf eines neuen Elektrorollers sowie der Kauf eines/mehrerer neuen Elektrofahrräder.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden EWV Strom-Kund*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Kauf eines reinen E-Fahrzeuges/Leichtfahrzeuges (E-Auto): bis zu 100 Euro
  • Kauf einer Wallbox: 50 Euro
  • Laden von E-Fahrzeugen zu Hause (E-Auto oder Hybrid): 50 Euro
  • Kauf eines neuen Elektrorollers: 50 Euro
  • Kauf eines/mehrerer neuen Elektrofahrräder: je 50 Euro
  • Es muss ein Energieliefervertrag mit der EWV für zwei Jahre abgeschlossen werden.
  • Der Förderbetrag wird auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.
Kumulierung: Förderzuschüsse können nicht mit anderen Boni kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 02402/101-1588
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@ewv.de
Internet: www.ewv.de

Kontakt zum Fördergeber:

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 0800 3 98 10 00
E-Mail-Adresse: info@ewv.de
Internet: www.ewv.de

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