Förderprogramm: Stadt Regensburg - Förderprogramm Regensburg effizient, Elektromobilität
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
- ab Werk serienmäßig für den Elektrobetrieb ausgelegte reine E-Fahrzeuge,sowie reine E-Fahrzeuge mit Range-Extender, deren Erstzulassung bei Antragseingang (Eingangsstempel Umweltamt) nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
- neue, nicht zulassungspflichtige Pedelecs, Lastenpedelecs sowie Lastenräder und Fahrradanhänger.
Gefördert werden:
- Neufahrzeuge und neue Fahrradanhänger
- Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mindestens 36 Monaten
- Zulassungspflichtige Fahrzeuge, deren Erstzulassung maximal 6 Monate vor Eingangsdatum (Eingangsstempel Umweltamt) des vollständigen Förderantrags datiert ist.
Zum Laden der Batterien ist ausschließlich der Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom aus regenerativen Energiequellen zugelassen. Für Lastenräder und Fahrradanhänger entfällt der Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom als Voraussetzung.
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: