Förderprogramm: Stadt Fulda - Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus für „Geringe Einkommen“


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung abgeschlossener Wohneinheiten zur dauerhaften Fremdvermietung, die durch

  • die Errichtung eines neuen Gebäudes,
  • die Beseitigung von gravierenden Schäden an Gebäuden, durch die diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,
  • die Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
  • die Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antrags- bzw. förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die die Baumaßnahme im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
  • Die Antragsberechtigten müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie für eine langfristige bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungen bieten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Wohnungsgröße.
  • Ein- und Zweizimmerwohnungen werden mit 60.000 Euro, Drei- bis Fünfzimmerwohnungen mit 75.000 Euro bezuschusst.
  • Zusatzförderung barrierefrei: Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen erfüllt sind.
  • Zusatzförderung rollstuhlgerecht: Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen erfüllt sind.
  • Beim "Modell Fulda" erhöht sich der Zuschuss wie folgt: Ein- und Zweizimmerwohnungen werden mit 75.000 Euro, Drei- bis Fünfzimmerwohnungen mit 90.000 Euro bezuschusst.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel in folgenden Teilzahlungen: 50 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus, 40 Prozent nach Bezugsfertigkeit und 10 Prozent nach Fertigstellung der Baumaßnahme.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Magistrat der Stadt Fulda
Bauordnungsamt -Wohnungsbauförderstelle-
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661/102-1025
E-Mail-Adresse: sophie.hillenbrand@fulda.de
Internet: www.fulda.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

Vierwende-Community

Mit Expertentipps den passenden Fördertopf finden

BAFA, BEG, EBW, KfW. Sie müssen sich nicht alles merken. In unserer Online-Community VierWende erhalten Sie Unterstützung von anderen Sanierenden und unabhängigen Expert*innen. Profitieren Sie von:

• regelmäßigen Gruppen-Energieberatungen
• der Möglichkeit, Fragen direkt an die Referent*innen zu stellen
• Webinaren mit namhaften Herstellern

Melden Sie sich an und finden Sie heraus, wie Sie an staatliche Fördermittel kommen. Werbefrei und neutral!

Jetzt anmelden!
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"