Förderprogramm: BMU - Kommunalrichtlinie
Was wird gefördert?
Die Richtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren. Förderfähige Maßnahmen sind:
- Strategische Klimaschutzmaßnahmen:
- Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
- Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
- Implementierung eines Umweltmanagements
Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
- Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
- Erstellung von Machbarkeitsstudien
- Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
- Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
- Investive Klimaschutzmaßnahmen:
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
- Sanierung von Lichtsignalanlagen
- Sanierung von Innen-und Hallenbeleuchtung
- Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
- Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
- Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung
- Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung
- Energie-und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
- Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle
Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: