Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK.Effizienzkredit


Was wird gefördert?

Gefördert werden Darlehen für langfristig Erfolg versprechende Investitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz (um mindestens 20 Prozent) oder der Ressourceneffizienz (um mindestens 2 Prozent) führen, die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern sowie in Grüne Technologien.

  • Ersatzinvestitionen: Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen. Das zu ersetzende Wirtschaftsgut muss im Unternehmen abgeschafft d. h. veräußert/dauerhaft stillgelegt werden.
  • Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehender Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen.
  • Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO2-Einsparung beitragen.
Programmvariante Bauen: Sie erhalten ein Darlehen in der Programmvariante für den Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen.
  • Neubau: KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG
  • Sanierung: KfW-Effizienzgebäude-Standard 40, 55, 70 und Denkmal
  • energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäude (gemäß BEG-Förderung): Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsanlagen und –optimierung und sonstige Anlagentechnik.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden sowie Angehörige der freien Berufe.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als Ratendarlehen gewährt.
  • Der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei der Programmvariante Bauen unter Anrechnung der bewilligten BEG bzw. KfN-Förderung.
  • Der Höchstbetrag beträgt 10 Mio Euro.
  • Die Laufzeit variieren bei Ratendarlehen zwischen 4 bis 10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr) und bei der Programmvariante Bauen zwischen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahr/e).
  • Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit, getilgt wird in gleichen Vierteljahresraten.
  • Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
Kumulierung: Gefördert werden nur Vorhaben, die nicht bereits nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Eine Kumulierung mit einer EEG-Förderung ist nur möglich, wenn andere förderfähige Kosten betroffen sind.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4800
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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