Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Effizienzkredit RLP
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle Investitionen und Kosten im Rahmen von Vorhaben in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Kreditmittel können zur Finanzierung des Vorhabens insbesondere wie folgt verwendet werden:
- Umsetzung von Vorhaben zur Einsparung von Energie und zu deren effizienteren Nutzung
- Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes
- Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes und des Anfalls von Abwasser
- Verringerung und Zurückhaltung von Schadstoffen und Abwasserfrachten
- Vorhaben zur Optimierung von Stoff- und Energieströmen
- Vermeidung und Verminderung von Abfällen, sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit
- Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen
- Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Industrie 4.0, Handwerk 4.0 oder Wirtschaft 4.0
- Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, sofern diese ausschließlich für den betrieblichen Eigenverbrauch vorgesehen sind und keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt.
- Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien. Eine Förderung kann erfolgen, wenn das Vorhaben die Anforderungen des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterschreitet.
- Erwerb von Grundstücken im Rahmen von baulichen Maßnahmen. Der Kauf muss im Zusammenhang mit einem förderfähigen Gesamtvorhaben stehen.
- Kosten (nur im Effizienzkredit RLP ohne Haftungsfreistellung), die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorhaben, dem Anpassungsaufwand zur Umsetzung des Vorhabens und der Implementierung in den betrieblichen Prozess stehen.
Grundsätzlich sind nur die Nettokosten (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) förderfähig, es sei denn, der/die Antragstellende ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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