Förderprogramm: N-ERGIE AG - CO2-Minderungsprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Installation einer Wärmepumpe
  • Umstellung auf Fernwärme
  • Anschaffung eines Heimspeichers
  • Einbau einer Wandladestation für E-Fahrzeuge
  • Kauf eines effizienten Haushaltsgerätes.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen der N‑ERGIE.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Installation einer Wärmepumpe
    • Die Installation einer Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe wird mit einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro, bei Installation durch einen N‑ERGIE-Partner sogar mit 1.500 Euro gefördert.
    • Bei Einbau einer Wärmepumpe mit Fernoptimierung durch einen N‑ERGIE-Partner können Sie einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 500 Euro von den Herstellern Buderus, Vaillant, Viessmann, Weishaupt und Wolf erhalten.
    • Die Firma Hager und die N‑ERGIE fördern die Installation des Schaltschranks mit der Nr. 100055194 mit 400 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist die Installation über einen unserer N‑ERGIE-Partner.
  • Umstellung auf Fernwärme
    • Der einmalige Baukostenzuschuss für den Neuanschluss beträgt 1.500 Euro.
  • Anschaffung eines Heimspeichers
    • Die Förderhöhe ist abhängig von der Speichergröße und verdoppelt sich, wenn die Installation des Speichers über einen N‑ERGIE Partner erfolgt und beträgt maximal 700 Euro.
    • Förderhöhe für Speicher: bis 5 kWh: ohne N‑ERGIE Partner 150 Euro, mit N‑ERGIE Partner 300 Euro, bis 10 kWh: ohne N‑ERGIE Partner 250 Euro, mit N‑ERGIE Partner 500 Euro und ab 10 kWh: ohne N‑ERGIE Partner 350 Euro, mit N‑ERGIE Partner 700 Euro.
    • Die Firma Hager und die N‑ERGIE fördern die Installation des Schaltschranks mit der Nr. 100055194 mit 400 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist die Installation über einen unserer N‑ERGIE-Partner.
  • Einbau einer Wandladestation für E-Fahrzeuge
    • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von bis zu zehn Ladestationen für Ihr Eigentum (z. B. in der Garage) wird mit je 150 Euro bezuschusst. Installiert ein N‑ERGIE-Partner die Ladestation(en), erhöht sich der Zuschuss um 100 Euro je Ladestation.
    • Bei Neuregistrierung im Ladeverbund + erhalten Sie einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50 Euro.
    • Die Installation eines zukunftsfähigen Schaltschranks der Firma Hager mit der Nr. 100055193 (inklusive Ladestation für Ihr E-Auto) wird mit 450 Euro gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die Installation über einen unserer N‑ERGIE-Partner.
  • Kauf eines effizienten Haushaltsgerätes
    • Die Anschaffung eines stromeffizienten Haushaltsgerätes wird mit 50 Euro bezuschusst.
Kumulierung: Grundsätzlich können neben der Förderung über das CO2-Minderungsprogramm weitere Förderungen und Zuschüsse in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderungen anderer Energieversorger.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/802-58222
E-Mail-Adresse: dialog@n-ergie.de
Internet: www.n-ergie.de

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