Förderprogramm: KfW - KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (Nr. 292)
        
    
            
    
    
        
            
            
    
    
        
        
                
        
            Was wird gefördert?
        
    
            
    
    
            Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 Prozent (Premiumstandard) erzielen, beispielsweise in den 
Bereichen: 
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik 
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesskälte, Kühlhäuser und Kühlräume 
- Elektrifizierung von Prozessen 
- Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung 
- Maßnahmen zur CO2-Abscheidung 
- Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff 
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. 
- Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, führen. 
- Bei Neuinvestitionen ist eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage zu erreichen.
- Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragsstellung durch das Unternehmen oder eine/n Energieberater*in zu ermitteln. 
            FördermittelCheck: Förderung finden
        
    
            
    
    
        
            Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle
            Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: