Förderprogramm: KfW - BMU-Umweltinnovationsprogramm (Nr. 230) (Förderkredit/Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich Ausgaben/Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle in den folgenden Bereichen:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung, Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.
Die geförderten Vorhaben sind nach Abnahme des Abschlussberichts durch das Umweltbundesamt
(UBA) in der Regel fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraumes darf ein
gefördertes Vorhaben nicht stillgelegt werden. Auch bei einer Veräußerung muss das Vorhaben in der
Regel fünf Jahre betrieben werden.
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