Förderprogramm: RhönEnergie Fulda GmbH - RhönKlima 2030


Was wird gefördert?

Gefördert werden im Neubau:

  • Wärme für einen Nahwärme Neuanschluss
  • Biogas für eine neue Brennstoffzelle
  • Biogas oder Ökostrom für eine neue Hybridheizung (Gasheizung und Wärmepumpe kombiniert mit 65 Prozent EE-Anteil)
  • Ökostrom für deine neue Lüftungsanlage.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen im Versorgungsgebiet.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung beträgt für:
  • Nahwärme Neuanschluss: Förderung mit 400 kWh Wärme pro Anlage und Jahr
  • Brennstoffzelle: Förderung mit 1.000 kWh Biogas pro Anlage und Jahr
  • Hybridheizung: Förderung mit 1.000 kWh Biogas pro Anlage und Jahr oder 250 kWh Ökostrom pro Anlage und Jahr
  • Lüftungsanlage: Förderung mit 200 kWh Ökostrom pro Anlage und Jahr.
  • Die Förderung wird nur gutgeschrieben, wenn die Frei-kWh auch im Kalenderjahr verbraucht wurden.
  • Die Förderlaufzeit beträgt maximal fünf Jahre und setzt den Lieferbezug für den benötigten Energieträger des Wärmeerzeugers bzw. zu förderndes Gerät voraus.
Kumulierung: Für jedes Gebäude kann nur eine Förderung der RhönEnergie Fulda beantragt werden und diese sind nicht miteinander kombinierbar.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

RhönEnergie Fulda GmbH
Löherstraße 52
36037 Fulda
Telefon: 0661/12-100
Fax: 0661/12-822
E-Mail-Adresse: technischervertrieb@re-fd.de
Internet: www.re-fd.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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