Förderprogramm: Stadt Elmshorn - Klimaschutzfonds


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Photovoltaikanlagen
  • Stromspeicher
  • Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung (insb. Wärmeerzeugung)
  • Maßnahmen zur Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur Energieerzeugung, zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie (Hierzu gehören nicht Sanierungsmaßnahmen nach Standard).
  • Maßnahmen, die einen Demonstrationscharakter besitzen.
  • besondere Projekte (im Rahmen einer Sonderförderung), die dem Klimaschutz dienen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden können Klimaschutzmaßnahmen im Stadtgebiet Elmshorn und in den Gemeindegebieten Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Seeth-Ekholt von natürlichen und juristischen Personen, das sind insbesondere Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Organisationen und Gesellschaften.
  • Gefördert werden höchstens drei Maßnahmen in zehn Jahren je Antragstellende/n (insbesondere bei Unternehmensverbänden wie z.B. Holdings).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt und darf 50 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten.
  • Photovoltaik-Anlagen werden pauschal bis zu 100 Euro zzgl. 100 Euro pro kWp bezuschusst. Ausgenommen sind Stecker-Solaranlagen bis zu einer Nennleistung von bis zu 600 Watt (0,6 kWp). Die Förderung ist auf die ersten 6 kWp pro Anlagenstandort begrenzt.
  • Stromspeicher werden pauschal bis zu 500 Euro gefördert.
  • Zuwendungsfähig sind Planungs- und Beratungs- sowie investitionsvorbereitende Kosten für Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung (insb. Wärmeerzeugung). Der Zuschuss beträgt pauschal bis zu 8.000 Euro für Potential- und Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen und -erkundungen, Planungsleistungen und juristische Beratung.
  • Bei allen anderen Fördermaßnahmen entscheidet der Beirat individuell unter Berücksichtigung vergleichbarer Technologien über die Förderhöhe.

Kontakt zur Antragstelle:

Geschäftsstelle
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Postfach 82 08
25382 Elmshorn

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Elmshorn
Schulstraße 15 - 17
25335 Elmshorn
Telefon: 04121/231-456
E-Mail-Adresse: klimaschutzfonds@elmshorn.de
Internet: www.elmshorn.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

Vierwende-Community

Mit Expertentipps den passenden Fördertopf finden

BAFA, BEG, EBW, KfW. Sie müssen sich nicht alles merken. In unserer Online-Community VierWende erhalten Sie Unterstützung von anderen Sanierenden und unabhängigen Expert*innen. Profitieren Sie von:

• regelmäßigen Gruppen-Energieberatungen
• der Möglichkeit, Fragen direkt an die Referent*innen zu stellen
• Webinaren mit namhaften Herstellern

Melden Sie sich an und finden Sie heraus, wie Sie an staatliche Fördermittel kommen. Werbefrei und neutral!

Jetzt anmelden!
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"