Förderprogramm: Stadt Waiblingen - Förderprogramm Klimaschutz, Wärmedämmung im Altbau


Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind die energetische Sanierung folgender Bauteile:

  • Fenstererneuerung (Wärmeschutzverglasung)
  • Fassadendämmung
  • Dämmung des Daches (Dachschräge, Flachdach)
  • Dämmung oberste Geschossdecke
  • Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenwänden
  • Alternativ: Sanierung zum BEG-/KfW-Energieeffizienzhaus 100 oder besser


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Wohngebäuden/Wohnungen (Bauantrag vor 1.1.1995 und älter), Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen (mit Verwaltungsvertrag).

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Fenster 30 Euro/m²
  • Außenwände 12 Euro/m²
  • Dachschräge + Flachdach 12 Euro/m²
  • Geschossdecke 7 Euro/m²
  • Kellerdecke + erdberührte Außenwände 6 Euro/m²
  • Die maximale Förderhöhe beträgt für Ein-/Zweifamilienhäuser 2.500 Euro. Das Mindestfördervolumen liegt bei 300 Euro.
Kumulierung: Eine Kombination mit staatlichen Förderprogrammen ist erlaubt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Waiblingen, Bürgerdienste Bauen und
Abteilung Klimaschutz und Umwelt
Kurze Straße 25
71332 Waiblingen
Telefon: 07151/5001-3265
Fax: 07151/5001-3219
E-Mail-Adresse: umwelt@waiblingen.de
Internet: www.waiblingen.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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