Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung aus dem Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf ist auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme begrenzt. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 100.000 Euro pro Förderempfänger*in und Jahr festgesetzt, das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für die förderfähige Maßnahme beträgt 2.000 Euro brutto.
- Wärmedämmung der Außenwand: "umweltfreundlich" (Zertifizierung Blauer Engel, Zertifizierung natureplus) und Baustoffklasse A1/A2 60 Euro/m², "umweltfreundlich" und Baustoffklasse B1/B2 40 Euro/m² sowie sonstige Dämmstoffe 20 Euro/m².
- Wärmedämmung Schrägdächer: "umweltfreudlich" 60 Euro/m², sonstige Dämmstoffe 20 Euro/m².
- Wärmedämmung Flächdächer: 60 Euro/m², sonstige Dämmstoffe 20 Euro/m².
- Förderhöhe für die Wärmedämmung von Dächern in Kombination mit einer Dachbegrünung: Fördersatz Dachdämmung + 40 Euro/m²
- Wärmedämmung der obersten Geschossdecke: "umweltfreundlich" 20 Euro/m², sonstige Dämmstoffe 20 Euro/m².
- Wärmedämmung der Kellerdecke: "umweltfreundlich" 20 Euro/m², sonstige Dämmstoffe 10 Euro/m².
- Erneuerung von Fenstern und Haustüren: Die Förderung beträgt in Abhängigkeit vom verwendeten Rahmenmaterial:
- Holz aus Deutschland und angrenzenden Ländern mit FSC-/PEFC-Zertifikat: 150 Euro/m²
- Holz aus sonstigen Ländern mit FSC-/PEFC-Zertifikat: 70 Euro/m²
- Aluminium Cradle to Cradle® (C2C):150 Euro/m²
- Aluminium: 50 Euro/m²
- rPVC mit mindestens 55 Prozent Rezyklat-Anteil: 150 Euro/m²
- Sonstige Materialien: 70 Euro/m²
- Sofern im Bereich der erneuerten Fenster parallel ein außenliegender Sonnenschutz errichtet bzw. ersetzt wird, erhöht sich die ermittelte Fördersumme um 20 Prozent.
- Hochwasserbeständige und wasserdichte Fenster und Türen: Die Förderung beträgt unabhängig vom Material der Fenster-/Türprofile 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Heizungsoptimierung: Förderfähige Maßnahmen sind u.a. hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Austausch von Thermostatventilen, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Maximal 4.000 Euro pro Nutzungseinheit (wohnlich oder gewerblich genutzt).
- Neuanschluss an die Fernwärme:
- Die Förderung beträgt für die Erstellung des Netzanschlusses einschließlich Kostenbeteiligung am vorgelagerten Netz 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro.
- Die Förderung beträgt für die Hauszentrale und Maßnahmen im Bereich der Hausanlage bzw. nur für Maßnahmen im Bereich der Hausanlage 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
- Technische Anlagen zur Nutzung der Solarenergie:
- Einbau thermischer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: bis 2 Nutzungseinheiten 1.000 Euro pro Gebäude und Anlage und bei mehr als 2 Nutzungseinheiten 150 Euro/m² für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche sowie 100 Euro für jeden m² über 20 m² Bruttokollektorfläche
- Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung: für alle Gebäudetypen 200 Euro/m² für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche und 120 Euro für jeden m² über 20 m²
Bruttokollektorfläche.
- Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen: Gefördert wird die Neuinstallation von netzgekoppelten steckerfertigen PV-Anlagen mit einer installierten Wechselrichter-Gesamtleistung bis 600 W oder entsprechend der jeweils gültigen Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 600 Euro.
- Photovoltaik-Anlagen: Gefördert wird die Neuinstallation oder Erweiterung von Photovoltaik (PV)-Anlagen.
- Die Förderung der PV-Anlage wird mit einer Grundförderung und einer leistungsabhängigen Förderung berechnet: Die Grundförderung für Anlagen größer 1 kWp beträgt 1.000 Euro pauschal – bei einer Erweiterung entfällt die Grundförderung. Die Leistungsabhängige Förderung beträgt 200 Euro pro kWp für Anlagen größer 1 kWp bis einschließlich 45 kWp. Die maximale Förderung für PV-Anlagen beträgt 10.000 Euro.
- Die Förderung für die Integration intelligenter Messtechnik bei PV-Anlagen in Zwei- und Mehrfamilienhaus beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten (Produkt- und Installationskosten für Elektroverteilung und Messtechnik einschließlich ggf. erforderlicher Schlitz-, Stemm-, Putz-, Abkastungsarbeiten), maximal jedoch 4.000 Euro pro Förderantrag.
- Speichersysteme für Photovoltaik-Anlagen: Die Förderung beträgt pro Batteriespeichersystem nach der installierten Bruttospeicherkapazität 250 Euro/KWh Batteriespeicherkapazität. Die maximale Förderung für Speichersysteme beträgt 10.000 Euro.
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Die Förderung beträgt:
- für dezentrale Lüftungsanlagen: 200 Euro pro dezentrales Lüftungsgerät
- für zentrale Lüftungsanlagen in Gebäuden mit 1 und 2 Nutzungseinheiten: 1.200 Euro pro lüftungstechnisch versorgte Nutzungseinheit
- für zentrale Lüftungsanlagen in Gebäuden ab 3 Nutzungseinheiten: 800 Euro pro lüftungstechnisch versorgte Nutzungseinheit.
- Wärmepumpen: Bei Anlagen in Gebäuden, die an die Nah-/ oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind oder werden sollen oder im ausgewiesenen Fernwärme-Vorranggebiet liegen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Die Förderung beträgt pro Anlage nach der installierten Nennwärmeleistung:
- bis 25 kW = 3.500 Euro
- über 25 bis 50 kW = 4.000 Euro
- über 50 kW = 4.500 Euro.
- Innovationsförderung Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination: Gefördert wird der gleichzeitige Einbau einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaik (PV)-Anlage einschließlich Speicher mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Wand-Ladestation für Elektroautos: Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten (Anschluss- und Gerätekosten). Die maximale Förderung pro installierter Ladestation beträgt 2.000 Euro.
- Energieeffiziente Wohngebäude: Gefördert wird der Bau und der Ersterwerb besonders energieeffizienter neuer
Wohngebäude: Effizienzhaus-Stufe 40, 40 plus oder Passivhaus-Standard: Classic, Plus und Premium. Die Förderung beträgt anteilig zu den förderfähigen Kosten:
- EH 40: 10 Prozent
- PH Classic EH 40 plus: 12,5Prozent
- PH Plus PH Premium: 15 Prozent.
Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förder- und Zuschussprogrammen ist möglich, sofern da durch nicht die maximale Förderhöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten überschritten werden. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere Fördermittel in Anspruch genommen werden.