Förderprogramm: Stadt Konstanz - Wohnungsbauförderprogramm
        
    
            
    
    
        
            
            
    
    
        
        
                
        
            Was wird gefördert?
        
    
            
    
    
            Die Stadt Konstanz fördert Familien mit Kindern, junge Familien (auch ohne Kinder) und Alleinerziehende mit Kindern mit einmaligen und laufenden Zuschüssen
- beim Erwerb eines bislang unbebauten städtischen oder spitälischen Bauplatzes für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenwohnhäuser und 
- bei erstmaligen Abschluss eines Erbbauvertrages zu einem bislang unbebauten städtischen oder spitälischen Bauplatz für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenwohnhäuser.
Eine Förderung erfolgt ausdrücklich nur beim Kauf bzw. bei der Erbbaurechtsbestellung an Baugrundstücken der Stadt Konstanz oder der Spitalstiftung Konstanz in Konstanz (einschl. Ortsteile Litzelstetten, Dingelsdorf und Dettingen-Wallhausen).
Die Förderung ist an die Eigennutzung des zugehörigen Baugrundstücks für Wohnzwecke gebunden. Die Vermietung von insgesamt flächenmäßig untergeordneten Einheiten (z. B. Einliegerwohnungen) an Dritte ist dabei förderunschädlich.
        
        
        
        
    
    
        
        
                
        
            FördermittelCheck: Förderung finden
        
    
            
    
    
        
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            Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: